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Leopoldo de LA ROSA OLIVERA, Santa Cruz de Tenerife DER WAHRSAGER AGUAMUJE UNO DIE WAPPENHEROLDE übersetzt von Dip. Dolm. Helmfried Knoll, Wien, aus El Mueso Canario, Las Palmas de Gran Canaria, 1960. Die Sage Wir glauben, da.13 die Sage vom gomerischen Wahrsager Aguamuje und der Identifizierung seines Enkels Guagune oder Guajune mit jenem Juan Negrín, Wappenherold aus der Zeit Diego de Herreras und Doña Inés Perazas, die von einigen unserer Geschichtsschreiber kritiklos hingenommen wurde, einer eingehenden Analyse bedarf, zumal sie das Gebiet der reinen Genealogie überschreitet und Episoden aus der Epoche der kastilischen Herrschaft über die Insel berühren. Beide tauchen in einem Bericht der Familie der Gómez de Armas aus Tenerife auf, der dem Chronisten Don Juan Nuñez de la Peña zugeschrieben wird und vom S. Janner 1706 oder 1707 in La Laguna datiert 1 • Der Bericht beginnt mit Asensio Gómez, dem Eroberer Tenerifes, ,,der Page war bei den Katholischen Konigen", mit seiner Frau Guiomar González und mit den Kindern aus dieser Ehe, und fügt hinzu, als er sich auf den dritten Sohn, Hernán Gómez, bezieht und erwahnt, da.13 er sich mit María de Armas verehelicht habe: ,,Da ich bei dieser Heirat angelangt hin, will ich einen Bericht ihrer Herkunft und derjenigen Juan de Armas', ihres Vaters, geben, gema.B authentischer Bescheinigung des ofentlichen Notars und des Rates der Insel Gomera, der Bestallungsurkunden und koniglichen Dekrete der Konigin Doña Catherina, der Vormünderin des Konigs Don Juan des Zweiten und der Katholischen Konige Don Fernando und Doña Isabel, des Adelstands, den sie Juan Negrín gewahrten und in den sie ihn erhoben, den ersten Wappenherold dieser Kanarischen Inseln, von denen er von der erwahnten Insel Gomera gebürtig war, der sich - ehe sie erobert und ihre Eingeborenen zum Evangelium bekehrt worden waren - in deren Sprache Guagune2 inannte, Sohn Miguans und Enkel Aguamuges, der ersten und bedeutendsten Eingeborenen jener Insel, wo eingedenk ihres Namens der Platz, wo sie wohnten Montaña de Aguamuge (Aguamuge-Berg) und Corrales del Adivino (Wahrsager-Hofe) 209 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 heiBt, weil dieser sein GroBvater die Eroberung der Insel vorhergesagt hatte und den Rat gab, sie sollten denen, die sie üher das Meer herankommen sahen, nicht den Zutritt verwehren, sie vielmehr empfangen, all das annehmen, was sie ihnen zeigten und sagten, denn alles würde gut sein und sie würden weder Gefahr laufen noch irgend einen Schaden nehmen, kamen sie doch von jenem Allmachtigen Herrn, dem sie den Zehent opferten, wenn sie die Früchte verbrannten, die er ihnen gab: sie befolgten diese Weissagung, womit es bei der Eroberung auf der einen und auf der anderen Seite für niemandes Leben Gefahr gab. Durch Friedensvertrag wurde ebenso die Erhebung in den Adelsstand genehmigt und seitens seiner Verwandten, Juan Hernándes Everque Buelta Betancourt und Juan Hernándes Bariono Amado und Maciot de Bethancourt Buelta, gomerischer Brüder, als handelnde Personen gewonnen, zusammen mit Guagune3 , als Akteure dieser Eroberung, als Mittelsmanner darin und wegen ihrer heldenhaften, hervorragenden Taten auf den übrigen Inseln und in den Kriegen gegen Portugal und andere Beteiligte, sie wurden bestatigt durch die Konige Don Felipe 1, und 11., unsere Herren, die befahlen, man habe ihnen als Edelleuten zu gehorchen und sie für solche zu halten und zu behandeln, alle, die einen wie die anderen und diejenigen, die von ihnen abstammten, und man habe sie als solche Edelleute auszurufen, wie denn auch aus alten Berichten hervorging, daB der Gomerer Guagune nach Frankreich und von dort nach Spanien ging, als die besagte Insel Gomera durch Monsieur Jean de Bethancourt erobert worden war, dem die Eroberung und die Herrschaft über die Kanarischen Inseln durch die Gnade der Konigin Doña Catherina als Vormünderin des Herrn Kongis Don Juan, ihres Sohnes, übertragen worden waren. Dieser (Guagune) war sehr geschickt mit den Waffen, die die Gomerer verwendeten - es waren dies HolzspieBe in der Art von Speeren oder WurfspieBen, die sie in ihrer Sprache ,,musocos" und die Guanchen Tenerifes in ihrer Sprache ,,banutes" nannten, die sie mit solcher Geschicklichkeit handhabten, daB sie alle ihre Widersacher beleidigten und keiner von vielen zusammen sie beleidigte, und als er in Anwesenheit des Kongis Don Juan und seiner Mutter, der Konigin, eine Probe der Tapferkeit und der Geschicklichkeit mit dieser Waffe ablegte, forderte ihn Seine Majestat auf, sich eine Gnade auszubitten, und er erbat sich die aus, Wappenherold zu sein, wo immer er auch hinkomme und die wurde ihm gewahrt, indem er ernannt wurde und den Titel Wappenherold, erblich für sich und seine Nachkommen, erhielt, wovon sein Enkel Juan de Armas Gebrauch machte und ihn als Zunamen für seine Nachfahren nahm. Der Konig behielt ihn etliche Zeit an seinem Hof, und von dort wurde er auf 210 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 sein Geheill auf viele Kriegsschauplatze gesandt, von denen allen er mit groBen Beweisen seiner gewaltigen Tapferkeit hervorging; hernach setzte er in Begleitung von Diego de Herrera den Doña Inés Peraza nach der Insel Fuerteventura über, die die Nachfolge in der Herrschaft über diese Insel antragten, wo er sich mit Doña María del Valle niederlieB, deren Sohne und Nachkommen zur Eroberung der Inseln Canaria, Tenerife und La Palma auszogen und zur Besiedlung der anderen, und einer ihrer Nachfahren war Ibone de Armas, der sich auf derjenigen von Tenerife befand, wo er Landereien verteilte und auf die Insel Gomera übersetzte, daB er dort als Bürger genannte Titel und konigliche Dekrete und Nachrichten über alles Berichtete vorzeigte und seine Abstammung dem Grafen und Herrn jener Insel und derjenigen von Hierro, Don Guillén Peraza de Aiala, nachwies, welcher gehorchend seiner J ustiz gebot, sie moge das von Ihren Majestaten Befohlene erfüllen, indem man ihm die Freiheiten seines Adelstandes belieB, dessen Sicherheiten bei Fernando de Armas y Troia in der Stadt Arucas, auf der Insel Canaria, enden." Es folgt ein Auszug aus der Akte Párragas über die Landung Diego de Herreras 1464 auf Tenerife, worin Juan Negrín als Wappenherold aufscheint; diese Akte, wird bekraftigt, befinde sich unter den Papieren seiner Nachkommen, die 1693 im Register des Notars von La Laguna, Angel Domínguez Soler, protokolliert wurden; der Bericht über die Herkunft von Juan 11, de Armas und seiner Frau, Beatriz Guerra; über Doña Juanas Proklamationen von 1505 und die Con Carlos' von 1516; darüber, daB er Amter als Ratsherr und Prokurator von Tenerife ausgeübt habe, von der Rückstellung der Verzehrsteuer usw. Und Weiters: ,,Ein anderer der Sohne des Wappenherolds Juan Negrín und seiner Frau María del Valle war Pedro de Armas, der Catharina Hernándes ehelichte, deren Kinder - unter anderen aus dieser Ehe - Margarita de Armas, die Pedro Buelta heiratete, auf Gomera, und Fernando de Armas, der Constanuza Martínez, Bürgerin der Insel Thenerife, ehelichte; sie waren die Eltern Martín Cosme de Armas, der Ratsherr der Insel Hierro war, welcher Nachricht über seine Abkunft und seinen Adelsstand in dieser Stadt Thenerifes im Jahre 1580 gab, was im Register des Jahres 1690 vor Hauptmann Angel Domínguez Soler, Notar dieser Stadt La Laguna, auf Seite 121 protokolliert ist." Fortgesetzt wird mit dem Bericht über die bekannte Herkunft Juan Negríns und Doña María del Valles und also geschlossen: ,,Bei diesen zwei Linien und Familien der Gómes, durch Nachkommen 211 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 von Asensio Gómes und Guiomar Gonzáles y dé Armas, durch Juan Negrín, den Wappenherold, den seine Sohne als Zunamen annahmen und von dem seine Nachkommen Gebrauch machten und einige von den Namen Negrín in Nachahmung des ersten, der seine Abkunft und dem gomerischen Edelmann Guagune zur Zeit seiner übergabe und Eroberung der Insel Gomera wahlte, gab und gibt es viele, bei denen sein Adelsstand glanzte usw." Eine Zusammenfassung desselben Berichts fmden wir in Papieren, die Don Francisco Alfonso de Armas gehorten, der sie Zeugnissen über wohlbekannte alte Adelsnachrichten hinzufügt und in La Laguna mit 4. Janner 1796 datiert; soweit auch in denen, die Don José María de las Casas gehorte, welche Millares Torres dazu dienten, die eingeborene gomerische Abkunft Juan Negríns zu bekraftigen 4 • Don Pedro Agustín del Castillo legt bei der Schilderung der Ankunft Diego de Herreras auf Gomera und des friedlichen Empfangs, den ihm seine Bewohner bereiteten, den Eingeborenen als Antwort auf sein Erstaunen über die von ihnen eingenommene Haltung folgende Wocte in den Mund: ,,Nachdem jene Leute, die vor Jahren in unser Land gekommen waren, uns bekriegt hatten, viele der Unseren toteten und wir viele der Ihren, weshalb sie uns verlieBen, stieg vom Berg ein Mann herab ( den wir mehr schatzten als irgend jemand anderen auf dieser Insel, war es doch er, dr alle Klagen schlichtete, die durch Raub und andere Dinge entstanden, und nichts billigte, das zu irgend jemandes Schaden gereichte, und dem alle gehorchten und sich mit dem abfanden, was er verfügte und anordnete; und weil dieser Mann, den sie Miguan nannten, der Sohn eines Wahrsagers - Aguamuge sein Name - war, der ihm eine Richtschnur gab, um zu erfahren, was geschehen würde), und zu vielen jener Zeit sagte, wie über das Meer Leute kommen würden, denen sie in keinem Fall die Landung verwehren und die sie gut empfangen sollten und al das annehmen sollten, was jene Leute ihnen zeigten, denn ales sei gut und sie nahmen keinerlei Gefahr oder Schaden, kamen jene doch von jenem Herrn ,,über alles" dem sie jenen Zehent entrichteten, den sie verbrannten. Und aus diesem Grunde hatten sie sie so empfangen und würden alles annehmen, was immer sie ihnen auch befehlen mochten usw." Und er fügt hinzu: ,,All dies enthalt eine eidesstattliche Bestatigung, die beglaubigt ist" und prazisiert in einer Anmerkung, daB solch ein Zeugnis aufscheint, gegeben von Antonio de la Peña, ofentlicher Notar und Vorsitzender des Gemeinderats der Insel Gomera im Jahre 1505, ein Datum, das in einigen Fassungen dieses Werkes auf 1501 abgeandert erscheint. Fort- 212 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 fahrend sagt er, daB genanntes Dokument Ibone de Armas verliehen worden sei, ,,von dem der Wahrsager abstammte" 5• Bemerkenswert sind die Analogien und Differenzen zwischen dem einen und anderen Bericht. Ein paar gleiche Worte finden wir als Reflex desselben Ursprungs: NÚñez de la Peña: ,, ....... denen, die sie üher das Meer herankommen sahen, solten sie nicht den Zutritt verwehren, sie vielmehr empfangen, ali das annehmen, was sie ihnen zeigten und sagten, denn alies würde gut sein und sie würden weder Gefahr laufen noch irgend einen Schaden nehmen, kamen sie doch von jenem Allmachtigen Herrn, dem sie den Zehent opferten, wenn sie die Früchte verbrannten, die er ihnen gah." Castillo: ,,. . . wie üher das Meer Leute kommen würden, denen sie in keinem Falle die Landung verwehren und die sie gut empfangen sollten und ali das annehmen sollten, was jene Leute ihnen zeigten, denn alles sei gut und sie nahmen keinerlei Gefahr oder Schaden, kamen jene doch von jenem Herrn, ,,über alles", dem sie jenen Zehent entrichteten, die sie verbrannten." Andererseits jedoch ist Miguan in dem Núñez de la Peña zugeschriebenen Bericht ein simples Bindeglied zwischen Aguamuge und Guajune und dieser ist es, der den Namen Juan Negrfu annahm; hingegen ist für Castillo Miguan derjenige, der Gomera Diego de Herrera ühergiht und andererseits nimmt dieser Autor von ali jenem phantastischen Bericht üher die Reise Guajunes mit Juan de Bethencourt nach Frankreich und Kastilien Ah stand. Die Analogien zwischen beiden Berichten zwingen dazu, an ihre enge Verwandtschaft zu denken und daran, daB Don Pedro Agustín del Castillo mit mehr oder minderem Glück versucht hat, Tatsachen und Personen chronologisch anzuordnen. Gema.B der Núñez de la Peña zugeschriebenen Bescheinigung befand sich jener alte Bericht unter den wohlverwahrten Papieren des Bürgers von Arucas, Fernando Armas y Troya, einem Nachkommen der ersten Wappenherolde, doch ist es der Fall, daB wir seine Beweislegungen kennen, die er in Las Palmas vor dem Landvogt der Insel, Don Félix Virto de Espinal, und dem Notar José de Betancourt Herrera im Oktober 1687 machte, und die sich auf Zeugenaussagen beschranken, die bis zu einem Ihone de Armas y Betancourt zurückgreiefn, in die Mitte des 16.J a hrhunderts; in ihnen scheint jedoch nicht solch ein Zeugnis des Notars von Gomera auf6• 213 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Anderseits wird in den relativ zahlreichen Adelsnachrichten über Mitglieder dieser Familie, die in den Archiven Tenerifes aufbewahrt werden und die bis zu den Anfangen des 19. Jahrhunderts reichen, keinerlei Erwahnung Guajunes und auch nicht des gomerischen Wahrsagers getan, und es ist bemerkenswert, was der Chronist Don Juan Nuñez de la Peña, dem der Bericht aus dem Jahre 1706 und 1707 zugeschrieben wird, im Mai 1708 in denen des Hauptmanns Don Juan Antonio Sánchez de la Torre und seiner Gattin, Doña Inés María Y anes de Villavicencio, behauptet, des Nachkommen der Armas, und worin er nicht den geringsten Bezug auf Juan Negríns gomerischen Ursprung macht 7 • Diese Tatsachen würden genügen, um zu dem Schlu.B zu gelangen, da.B der Bericht über den Wahrsager beim Kopieren eines authentischen Manuskripts Núñez de la Peñas eingeschoben worden sei und da.B Don Pedro Agustín del Castillo mit einer anderen, gleichartigen Kopie überrumpelt worden sei, doch wollen wir zuvor das sehen, was man über Juan Negrín und seine Nachkommen wei.B und uns mit der Moglichkeit auseinandersetzen, da.B die Akte von Gomera sich auf andere Personen bezieht. Juan Negrin und seine Nachkommen Fray Juan de Abreu y Galindo erwahnt un ter jenen, die Diego de Herrera und Doña Inés Peraza begleiteten, als sie sich auf die Inseln begaben - und 1454 -, Juan Negrín, den Wappenherold 8 , ein Titel, der ihm gema.B seinem Enkel, der dies 1505 erklarte, vom Konig Don Juan II. verliehen worden war, der genau in jenem Jahr starb. Wir finden ihn dann bei der Inbesitznahme der Inseln Gran Canaria und Tenerife durch Herrera, die, wie bekannt, blo.B symbolisch erfolgte. über die im Hafen von Isletas am Mittwoch, dem 12. August 1461 ausgestellte Besitzurkunde und über den Unterwerfungsakt der ,,guanartemes" von Telde und Galdar am darauffolgenden Sonntag hat jener Geschichtsschreiber berichtet, der unter den anwesenden Zeugen den Bischof von Rubicon, Don Diego López de Illescas, Juan Negrín, den Wappenherold, den Bakkalaureus Antón López, bischoflicher Provisor, den Gouverneur und Generalkapitan Alonso de Cabrera, Pedro de Padilla, Alvaro Becerra de Valdevega, Alonso Rodríguez Cabezudo, Mateo Alonso, Marcos Gómez, Francisco de Morales und Lope de Zurita zitiert und hinzufügt, da.B der Notar Hernándo de Párraga dies beglaubigte 9 • Von der zweiten wird eine authentische Kopie vom Ende des 16. Jahrhunderts aufbewahrt, die auftrags des berühmten Provinzials von Andalusien, 214 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Gonzalo Argote de Malina angefertigt wurde 10• Sie wurde der ,,BufaderoVertrag" genannt und erscheint durch Párraga selbst mit den neun Guanchen- Konigen am 21. Juli 1464 abgeschlossen. Darin heiBt es: ,,In Anwesenheit der Dolmetscher, die dort waren, das heiBt des Wappenherolds namens Lancarote und Mateas Alfonso, und vieler anderer, die die Sprache der genannten Insel Thenerife verstehen; und dann erhob der Wappenherold Juan Negrín das Banner und sagte mit lauter Stimme dreimal: ,,Thenerife, Thenerife, Thenerife - für den Konig, Don Enrique de Castilla y de León, und für meinem Herrn, den groBmütigen Ritter Diego de Herrera .... ". Und das Dokument schlieBt: ,,Anwesende Zeugen waren die obgenannten Dolmetscher, Wappenherold und Mateo Alonso, Bürger der Insel Lancarote, und Alvaro Becerra de V aldevega und García de Vergara, Bürger von Sevilla, und Juan de Avilés, Lehrer, Bürger von San Lucar de Barrameda, und Luis de Morales, Bürger der Insel Fuerteventura, und Luís de Casañas, Bürger der Insel Lancarote, und Jacomar del Fierro und Antón de Simancas, Bürger der besagten Insel Hierro, und viele andere, die die Sprache der genannten Insel Thenerife kannten." Juan Negrín heiratete, dem Anschein nach auf Fuerteventura, Doña María del Valle, die einer Familie gehobenen Standes angehoren mochte, wie dies der Gebrauch des ,,Doña" beweist, der damals so selten vorkam. Von den Sohnen, die dieses Ehepaar hatte, haben wir - auBer vom Erstgeborenen Juan und auf den wir noch zurückkommen werden - Nachrichten über Ivo oder Ivón, Pedro und Diego de Armas. lvo oder Ivón, der ,,Ibone da Armas" der Dokumente, war ein Bekannter unserer alten Geschichtsschreiber. Seine Abstammung ergibt sich aus einem in La Laguna am 4. Feber 1508 vor Juan Ruíz de Berlanga ausgefertigten Schriftstück, wonach Juan 111. de Armas, Juan Negríns Enkel, Francisco Ximénez einige Landereien abkaufte, die von ,,Ibone de Armas, Eurem Onkel" gewesen waren 11• Sein Name, in Spanien - auBer in Katalonien - wenig gebrauchlich, wo der Heilige Ivo der Anwalt der Armen und der Schutzpatron der Advokaten ist und wo er eine Kapelle in der schonen Kirche Santa María del Mar in Barcelona gehabt hat, mochte zu seiner Zeit auf den Inseln ziemlich gelaufig sein, denn wir kennen einen Ibone Hernández Herrero, den Sohn des ersten Bürgermeisters von Santa Cruz de Tenerife, Bartolomé Hernández Herrero 12, und Verwandter der Armas. Wahrscheinlich rührt seine Verwendung von den Leuten um Jean de Bethencourt her, unter denen Abreu y Galindo einen Aybone Melián zitiert 13, den wir nicht mit Sicherheit identifizieren konnten. 215 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Ibone de Armas wird von Fray Alonso de Espinosa und von Abreu y Galindo unter den Eroberern Tenerifes erwahnt 14, und die dichterische Phantasie des Lizenziaten Antonio de Viana machte aus ihm einen Hauptmann einer der Landekompanien Don Alonso Fernández de Lugos 15• Die Wirklichkeit sieht so aus, daB wir bisher jene Behauptung nicht dokumentarisch erhartet bekommen konnten, denn in den vom ersten Bürgermeister zu seinen Gunsten ausgestellten Verteilungsurkunden heiBt es nicht, daB er Eroberer sei, und es war Tatsache, daB bei denjenigen, die dies waren, dies als Nachweis für besondere Ansprüche angeführt wurde. Am 15. Juni 1485 hatte er bei einer Verteilung Landereien im Tenoyatal auf Gran Canaria erhalten 16, deren Bürger er war, als er daranging, sich auf Tenerife niederzulassen und von wo aus er sich wahrscheinlich damit befaBte, Einfalle auf Tenerife noch vor dessen Eroberung zu machen, wie dies gemaB der von ihm am 25. Juni 1497 vor dem Kanonikus von Canaria, Fernand Alvárez, abgegebenen Erklarung auf der Wachstafel hervorgeht, die alljahrlich an den Küsten von Candelaria erschien. Fray Alonso überlieferte in seiner ,,Historia de Nuestra Señora de Candelaria" das in La Laguna, der damaligen Stadt San Cristobal, datierte Dokument, am genannten Tag, der ein Sonntag war, an dem vor dem Gouverneur Alonso Fernández de Lugo und dem erwahnten Kanonikus Antonio de Arévalo erschien, standiger Bediensteter der Katholischen Konige, und als Zeugen des Geschehens Pedro und Diego Fernández vorstellte ( ohne den geringsten Zweifel die Brüder Pedro und Diego Fernández de Vera, Diego de Veras Sohne und leibliche Vettern des Eroberers von Gran Canaria), und Alonso Sánchez de Morales, alle drei gebürtig von der Insel Fuerteventura und Bürger derjenigen von Tenerife; Gonzalo Méndez, Kastilier, Pedro Maninidra und Pedro Mayor, gebürtig von der Insel Gran Canaria 17 und Pedro de Hervás und Ibone de Armas, ,,Bürger der besagten Insel Gran Canaria, die sich jetzt auf der erwahnten Insel Tenerife befinden und dort wohnen." Diese sagten aus - so erwahnt der Verfasser unter Anführungszeichen und jeder einzelne von ihnen sagte, wie es wahr war, daB jedes Jahr - da diese Insel von Unglaubigen bewohnt war - die glaubigen Christen zu ihr auf Schifen hinkamen, die auf den anliegenden Inseln wohnten, um die Guanchen genannten Kanarier zu überfallen und mitzunehmen, die dort lebten. Und daB sie, als sie zu jenem Teil hinabkamen, der Goymar genannt wird, der sich auf dieser genannten Insel befindet, besagte Wachstafel fanden, sie mitnahmen und als groBe Reliquie und mit Verehrung hielten und halten. 216 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Méndez und Alonso Sánchez de Morales und Pedro Maninidra und Pedro Mayor sagten, daB sie vor vier Jahren in diesem Teil die besagte Tafel auf der genannten Insel gesehen haben und daB sie mit vielen anderen zugegen waren, als genannte Wachstafel am besagten Ort von Goymar gefunden wurde. Und die erwahnten Pedro de Ervás und Ibone de Armas sagten, es sei mehr oder weniger zwanzig J ahre her, seit sie es wuBten und viele Personen die genannte Wachstafel tragen sahen 18." Es ist klar, daB Ibone nicht genau angibt, er personlich sei in Tenerife eingefallen, doch seine Kenntnis über ungefahr zwanzig J ahre zurück erlaubt zu mutmaBen und zu denken, daB er sich schon zur Zeit der Eroberung dieser Insel auf Gran Canaria befunden habe und derlei Expeditionen nichts Fremdes für ihn gewesen seien. Ivón de Armas erhielt Landzuteilungen in Taoro am 6.11.1501 - im AusmaB von sechs Fanegas (ca. 385 Ar) -, am 10. Janner und am l. Juni 1502 und am 30. November 1503 19 • Am 11. Oktober dieses letztgenannten Jahres bestatigt ihm Fernández de Lugo das Haben von ,,Ein Stück Landes, das da ist in Taganana, welches sich oberhalb von Juan de Armas, rechter Hand, in einem Talchen, das vier Fanegas Land umfaBt, und da es nicht für Halme ist, gebe ich es Euch, damit Ihr daraus einen Weinberg machet, gebe ich es Euch mit einem Rinnsal Wasser, das es hat, und weil die Señora Bovadilla Euch hieB, es zu zerstoren und Ihr es als Werk hingestellt habt, sage ich, daB ich es gutheiBe und das, was Ihr von heute an arbeitet"2 º. Dieses Land tauschte er mit Francisco Ximénez gegen Lindereien, die dieser im Igoharen-Tal hatte, ,,mit Zustimmung Eurer Frauen", sagt der Statthalter, als er am 3. Janner 1505 den Tausch genehmigt 21• Wer Ivón de Armas' Frau gewesen sein soll, ist nicht dokumentarisch festgehalten, doch liegt es im Bereich der Moglichkeit, daB dies eine Ana Perdomo gewesen sein konnte, die Tochter Miguel Martín Perdomos und Enkelin Arriete Perdomos, dessen Ehe nicht bekannt ist, von der wir jedoch wissen, daB er einen Sohn namens Ibone de Armas, seinerseits Vater von Andrés und Luís de Armas, hatte - Namen, die sich, wir wir sehen werden, in dieser Familie wiederholen - und von Ana und Catalina de Cabrera 22 • Ebensowenig haben wir Daten, um einen anderen Ibone de Armas zu identifizieren, der es 1545 mit der Inquisition zu tun bekam, weil seine Frau, Margarita de Betancur, den Ruf einer Bekehrten hatte, ,,von ihrem Vater her durch die Sanabria" 23 , doch ist es moglich, daB sie die Eltern von Ibone de 217 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Armas y Betancur gewesen sind, von denen Hernándo de Armas y Troya abstammte, der vorhin erwahnt wurde'. Um mit der ,,Dynastie" der Ibone de Armas zu einem Ende zu kommen, müssen wir uns auf Aybone de Armas beziehen, den Abreu Galindo als einen von denen zitiert, die mit Jean de Bethencourt kamen 24 • Sicherlich handelt es sich beim Zunamen um eine Verwechslung, der auf einen Franzosen jenes Namens angewandt wurde. Ein anderer unter den uns bekannten Sohnen Juan Negríns war Pedro de Armas, verehelicht mit Catalina Hernández, mit der er einen Hernándo de Armas bekam, Bürger von Tenerife in den Anfangen des 16. Jahrhunderts. Hernándo erschien am 6. August 1529 vor dem Oberrichter dieser Insel in Vertretung seiner Frau, Constanza Martín, zusammen mit seinem Schwager Asensio Martín, und sie verlangten, man moge ihnen den Besitz der an seinen Schwiegervater Martín Cosme verteilten Landereien übertragen, und mit dem Befehl erschienen sie zwei Tage spater vor dem Oberrichter von Realejo de Taoro, damit er dem Gebot Folge leiste. Die Urkunde war durch den Statthalter auf Martín Cosme zusammen mit Rodrigo de Vera, Diego Pestana und Rodrigo Cosme ausgestellt wurden und beinhaltete drei Stück Landes in Icod unter einem Berg mit einem Umfang von insgesamt zwolf caíces (144 ,,fanegas"), und eines dieser Landstücke reichte bis zu dem ,,Platz, wo seinerzeit die Guanchen getanzt hatten". Hernándo de Armas' und Constanza Martíns Sohn war Martín Cosme de Armas, der den Namen seines GroBvaters mütterlicherseits annahm und der, um dem Kerker wegen Verschuldung zu entgehen, seinen Adel nachweisen muBte: zuerst bei der Exekution, die ihm der Strumpfmacher Domingo Alonso 1568 anhangte und wofür er die Beweise im Oktober jenes Jahres erbrachte, indem er seine Abstammung bis auf Juan Negrín zurückführte. Unter den Zeugen scheint der Guanche Hernando Delgado auf, der - hundert J ahre alt - bekraftigt, daB ,,Pedro de Armas und Hernándo de Armas in den Berberflotten gegen die Mauren Dienst leisteten, und daB dieser Zeuge in genannten Flotten war". Vier J ahre hernach sah er sich in einen weiteren ProzeB verstrickt, als Bürge etlicher Zinspachter des Gebirgslandes des Inselrats von La Palma, und auf jener Insel eingekerkert, belegt seine adelige Abstammung und erlangt vom Magistrat die Freiheit, doch der konigliche Gerichtshof widerrief am 17. Feber 15 7 3 dieses übereinkommen und ordnete an, daB er wieder ins Gefangnis müsse, ein Befehl, der am 4. April desselben Jahres wiederholt wurde, weshalb Martín Cosme sich beeilen muBte, seine Bürgschaften vorzuweisen, um freizugehen 25. 218 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Es ist sehr leicht moglich, da.B Juan Negrfu und Dona María del Valle andere Kinder gehabt haben und da.B soundsoviele der Negrfus und Armas' der Kanarischen Inseln, besonders jener Insel Lanzarote und Fuerteventura, vom Wappenherold Diego de Herrera abstammen, und obwohl für uns dokumentarisch nur erwiesen ist, daB Juan lvón und Pedro dazugehoren, ist anzunehmen, da.B jener Diego de Armas, Obermeister des Maurerhandwerks der Expedition des Gouverneurs von Gran Canaria, Alonso Fajardo, nach Santa Cruz de Mar Pequeña 1496 und nachmaliger Bürger von Tenerife, wo er Landzuteilungen erhielt 26 gleichfalls ein Sohn Juan Negríns gewesen sei. Juan II. de Armas, wie ihn die Geschichtsschreiber zu nennen pflegen, obwohl er in Wirklichkeit der erste der Juans dieser Familie war, die den Zunamen ,,de Armas" benützte, denn seinen Vater bezeichnet man stets als ,,Juan Negrfu, Rey de Armas", ist zweifellos jener, der in Gemeinschaft mit Juan Mayor zum Prokurator für die Bürger Lanzarotes 1476 gewahlt wurde, um bei Hof gegen den Millbrauch der Herren auf der Insel Klage zu führen, weswegen er in Kastilien von den Herrera-Perazas hart verfolgt und in Güejar, in der Na.he von Granada, eingekerkert wurde, bis der konigliche Richter, Dr. Antón Rodríguez de Lillo, den einen wie den andern in Freiheit setzte 27 • Juan II. de Armas verehelichte sich mit Beatriz Guerra, damals Witwe Jacomars, der wahrscheinlich derjenige war, der seinen Namen den ,,Landereien von Jacomar" (,,Tierras de Jacomar") auf Fuerteventura gab, die spater den Cardonas gehorten 28 , und der jener J acornar del Fierro sein konnte, ein Zeuge der Besitznehmungsurkunde Tenerifes durch Diego de Herrera, und welcher von der Insel Hierro aus sich damit befa.Bte, Einfalle auf die Insel La Palma zu unternehmen, die damals noch nicht unterworfen war, um Eingeborene gefangen- und ihnen ihr Vieh wegzunehmen; der eine Schwester des Hauptlings Garehagua totete, als er versuchte, sie gefangenzunehmen und wobei Abreu Galindo diese Episode wir folgt schildert: ,,Diese wandte sich, als sie sich gefangen sah, gegen den Christen aus Hierro, der sich Jacomar nannte, und brachte ihn in solche Bedrangnis, da.B er es für angebracht hielt, sich der Wafen zu bedienen, und so versetzte er ihr Schwertstreiche und totete sie. Doch die Rache lieB nicht lang auf sich warten; denn von da an, nach ein paar Tagen, schlossen die Bewohner Palmas mit denen Hierros einen Wafenstillstand, und unter diesem Frieden kamen die Christen nach La Palma, um zu verhandeln; unter ihnen kam Jacomar, derjenige, der Garehaguas Schwester getotet hatte, und da er nicht wuBte, wer es war, die er getotet hatte, schloB er mit diesem Garehagua Freundschaft, und im Gesprach erzahlte er ihm den Vorfall, der sich mit der Be- 219 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 wohnerin Palmas zugetragen hatte. Garehuagua fragte ihn um die Merkmale der Palmesin, und als er begrif, daB dies seine Schwester gewesen war, sagte er zu ihm, sein Schicksal habe ihn dorthingeführt, denn nun bleibe seine Schwester nicht ungera.cht; und damit kehrte er eine Lanze um, die statt des Eisens ein Ziegenhorn trug und stieB ihn damit in den Wanst und totete ihn, ohne daB ihm ha.tte geholfen werden konnen, wodurch der geschlossene Wafenstillstand gebrochen wurde" 29 • Der }acornar, den Beatriz Guerra heiratete, mochte gewesen sein wer immer 30 , aus ihrer ersten Ehe hatte diese nur Catalina Guerra, verheiratet mit Juan de Badajoz, Eroberer und Geschworener von Tenerife, verstorben vor 1506, nachdem sie drei Kinder gezeugt hatte: Juan de la Rosa, María de la Mota und Beatriz Guerra. Gema.B den Adelsnachrichten des Lizenziaten Mateo de Armas waren die Enkel Beatriz Guerras und ihres zweiten Mannes Verwandte von Doña María de la O Muxica. Einer der Zeugen, der Hauptmann Pedro de Ocampo, sagt aus: ,,Sie sind Verwandte der Herren von Fuerteventura, und dieser Zeuge hat das Testament der Doña María de la O Moxica gesehen, der Mutter Don Gonzalo de Saavedras, und sie schickt ihm einige Legate und za.hit sie zu ihren Verwandten." Diese Familienverbindung muBte aus einer engen Verwandtschaft zwischen Beatriz Guerra und Catalina Guerra herrühren,der Frau des Eroberers von Gran Canaria, Juan de Ceberio Muxica und GroBmutter Doña Marías de la O. Juan II. de Armas verstarb vor 1505, in welchem Jahr sein Sohn und Namensvetter die Banner in der Proklamation der Konigin Doña Juana erhob, als Nachfolger seines Vaters im Amt des Wappenherolds. Beatriz Guerra lebte in La Laguna seit den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts; am 21.9.1506 bezeugte sie vor Sebastián Páez, die Tochter aus ihrer ersten Ehe sei bereits gestorben und aus der zweiten habe sie drei Kinder: Juan, Luis und Andrés, doch lebte sie noch mehr als zwanzig J ahre, denn am 27. August 1511 erstellte sie vor Hernán Guerra ein neues Testament, und am 17. Juni 1527 vor Bernardino Justiniano wieder. Sie hatte ihre Enkelin Beatriz Guerra überlebt, weshalb sie zur Verteilung ihrer Erbschaft deren Sohne: Luis, der ohne Nachkommenschaft gestorben ist - zwolf Jahre spa.ter - und Andrés, der zwei Kinder hinterlassen hatte, Juan und Beatriz31 • Bei ihrem Tode muBte Beatriz Guerra reichlich viele Jahre za.hlen. Die Sohne Juans II. de Armas, Juan, Luis und Andrés de Armas, erhielten im Verein mit ihren Vettern, Ihone Hernández Herrero, Pedro Negrín und Jácome Sánchez Negrín, die konigliche Gunst (datiert in Medina del Campo 220 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 mit 14. Marz 1515), daB der Inselrat von Tenerife sie nicht daran hindern dürfe, von ihren Landereien Weizen, Gerste und Vieh von dieser Insel auf die anderen zu schafen; dem widersetzt sich der Gemeinderat und verlangt deren Widerruf, als er die Kapitel billigt, die Juan Benítez am folgenden 22. J uní an den Hof bringen sollte 32 • Der Unternehmungsfreudigste der drei scheint Luis gewesen zu sein: Er war Bürger von Gran Canaria, und das Privileg, das er am 7. Juni 1513 von den Konigen erlangte, ist von augenscheinlichem Interesse, namlich, alle Gewasser der Inseln Tenerife und La Palma zu nutzen, die bis zu jenem Datum noch nicht vergeben waren, und sich ein Drittel dessen, was er herauswirtschaftete und gewinne, zu behalten, wahrend die restlichen zwei Drittel für das blieben, was die Krone damit bestimme. Das konigliche Schreiben legte er am 29.12.1513 im Statthalteramt vor, und im Janner 1514 gab er einen Bericht über die noch nicht genutzten Wasser: den Río de los Abades in Abona, den Río de Abona, das Wasser von Afonchas in Adexe, den Río de Adexe, die Wasser des Tauso und Tagra, gleichfalls in Adexe, das von Mascan in Daute; das, was neben dem Rücken von Tyhaigan in Icoden herauskam; das nicht genutzte von der ,,Mutter des Gerinnes, das in den Araotava" auf Tenerife kommt, und auf La Palma unter anderem die Wasser von Cuparono, Apunyon (nicht Apurón) und die von Tasacorte, von denen - wie versichert wird - fünfzehn Hacken übrig blieben.. Einer seiner Zeugen, Antón Gutiérrez Calderón, bekraftigte, daB, als die Deutschen die Anlage gekauft hatten, die Agenten, besonders Juan Auguste, sagten, man hatte mehr als viertausend Dukaten in die Entnahme des Wasserüberschusses stecken müssen. Dies ist das erste Beispiel, das wir von den Inseln kennen, bei dem das Wasser als Hauptgut, vom Land getrennt, gewahrt wird, und wir konnen bekraftigen, daB Luis de Armas der Initiator dieses Geschafts war, das allmahlich zu einem der lukrativsten auf den Inseln geworden war. Im selben Jahr 1513 erhielt Luis einen Ratsposten im Inselrat von Tenerife, den er vom 30. Dezember an ausübt 33 • Seine ehrgeizigen Plane brechen jedoch mit seinem 1515 unter uns unbekannten Umstanden eingetretenen Tod ab. Andrés war mit Inés Sánchez verheiratet gewesen, der Tochter Juan Delgados und María Berriels, vaterlicherseits Enkelin von Luis Sánchez und María Chemida und mütterlicherseits von Juan Berriel 34 • Von ihrem Vater her mochte sie eine Verwandte des Hauptmanns Pedro Chemida sein, des Burgvogts des Turms von Gando durch Diego de Herrera 35 , und bei seinem Gro.Bvater mütterlicherseits ist es angebracht, ihn mit dem Gouverneur 221 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Lanzarotes seines Namens zu identifizieren, der in der Información de Cabitos erwahnt wird, oder zumindest würde er sein naher Verwandter sein und zweifelsohne Ahkommling eines Le Verrier von den Gefahrten Jean de Béthencourts. Beatriz Guerra sagt in ihrem Testament von 1527, daB ihr von ihrem Sohn Andrés zwei Enkelkinder geblieben seien, Juan und Beatriz, von denen wir keine weiteren Nachrichten haben. Inés Sánchez, seine Witwe, verehelichte sich neuerlich mit J ácome Catana. In den Berichten Martín Cosme de Armas von 1568 erklarte Hernando Delgado, der hundert Jahre za.hiende Guanche: ,,DaB Juan de Armas Eroherer der Insel war, denn zur Zeit der Eroberung war dieser Zeuge vierzehn oder fünfzehn J ahre alt und gehürtig von dieser Insel und er kannte ihn von jener Gelegenheit her". Und in denen des Lizenziaten Mateo de Armas von 1618 bekraftigte Baltasar de Almansa, was er gesehen hatte: ,, .... den Titel der Zuteilung durch den Herrn Statthalter an Andrés und Juan de Armas im Jahre sechs, von Landereien, Gewassern und Hohlen, denn mit ihren Wafen und Pferden halfen sie, diese Insel zu gewinnen". In Wirklichkeit wird in der Zuteilungsurkunde, die wir kennen, die zugunsten von Juan, Diego und Ibone de Armas ausgestellt ist, nicht gesagt, daB sie Eroherer gewesen seien. Juan 111 de Armas folgte als Erstgeborener seinem Vater im Amt als Wappenherold, und als solcher schwang er das Banner Kastiliens bei den Proklamationen der Doña Juana la Loca und ihres Sohnes Don Carlos, die in La Laguna am 10. Feber 1505, hzw. am 16. Juni 1516 stattfanden; am 17. September 1508 wurde er zum Wahler des ,,personero" der Insel bestellt und am 26. Juni 1518 wahlte man ihn auf diesen Pasten. 1529 ersuchte er den Inselrat, man moge ihm das zurückgeben, was man von ihm als ,,Verzehrsteuer" eingetrieben hatte, von der er sich befreit betrachte als adeliger Ritter, wozu er seine Belege vorlegte, sowie auch das Originalschreiben des Katholischen Konigs, in dem Doña Isabels Tod kundgemacht wurde, und der Inselrat genehmigte das, worum er bat, am 26. April des genannten Jahres 36 • Am 22. Feber 1505, wenige Tage nach der Proklamation der Konigin Doña Juana, erschien Juan de Armas vor dem Oberbürgermeister der Insel, Jaime Joven, und dem Notar Antón de Vallejo, um Nachweise dafür zu erbringen, daB ,,Durch den Konig Don Juan mein GroBvater Juan Negrín Wappenherold wurde durch konigliche Gnade, die ihn dazu machte, und daB er besagtes 222 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Amt lange Zeit ausübte, bis er verschied und es erblich meinem Vater, Juan de Armas zufiel, als seinem gesetzlichen alteren Sohn, das ihm als Erstgeburtsrech t zustand, und jetzt, Herr, hin ich Erbe des genannten Juan de Armas, als sein gesetzlicher erstgeborener Sohn, und da dies durch den hochedlen Herrn Statthalter Don Alonso Fernández de Lugo, und Justiz und Regierung und Bürger und Bewohner dieser Insel Thenerife, gesehen wurde, daB ich durch direkte Linie zur Nachfolge kam, um Wappenherold zu sein, wahlten sie mich dafür und gaben mir die koniglichen Banner durch die Konigin Doña Juana, unsere Herrin, und sie richteten mich wie einen Konig her, bekleidet mit Gewandem aus schwarzer Seide und einem Schild mit den koniglichen Wappen der besagten Konigin Doña Juana und geboten mir, daB ich das Banner hochhalten solle und weil ich in dem Obgenannten der Konigin Doña Juana und dem Konig Don Fernándo, ihrem Vater, Dienst leistete, und damit ihre Hoheiten davon Mitwisser seien, damit man mir bestatige für mich und meine Kinder und Erben, bitte ich, da.B man abschlie.B e .... ". Der Oberbürgermeister sagt, man moge die angebotene Information zur Kenntnis nehmen, obwohl es aktenkundig sei un feststehe. Er stellt sechs Zeugen vor: Pedro Fernández, Lope de Salazar, Juan Delgado, Gonzalo Mexía, Antón Viejo und Bartholomé Hernández, den Bürgermeister von Santa Cruz. Ihre Erklarungen sind gleichen Inhalts: Sie hatten Juan Negrín gekannt, den Wappenherold durch Don Juan 11., ,,und er trug fortgesetzt als Wappenherold einen Wappenschild aus Silber; er war zu jenen Zeiten ofentlich und allgemein sehr bekannt und daB er bei den Verhandlungen bei den Eroberungen dieser Insel den Dolmetscher und Vermittler bei Kriegs- und Friedenschlüssen abgab", und sie kannten seinen altesten gesetzlichen Sohn, Juan de Armas, und seinen Enkel, der damals Wappenherold war. Diese Beweise haben wegen ihres Alters besonderen Wert und es ist bemerkenswert, daB bei ihnen nicht die geringste Anspielung auf einen eingeborenen Ursprung der Familie noch auf Verdienste bei der Eroberung La Gomeras vorkommt. Die Kenntnis der Sprache der Ureinwohner ist nicht ausreichend dafür, abzuleiten, daB auch Juan Negrín einer gewesen ware. Es genügt, den Schlu.B der Párraga-Akte von 1464 zu lesen, mit der Aufzahlung derer, die die Sprache der Guanchen kannten, und wir sehen, daB viele von ihnen nichts Eingeborenes an sich hatten; der Aufenthalt auf den Inseln durch viele Jahre hindurch, in taglichem Kontakt mit ihren Bewohnern, war hinreichend dafür, um sich mit ihnen verstandigen zu konnen. 223 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Juan 111 de Armas erhielt vom Statthalteramt Zuteilungen zu seinen Gunsten am 23. August 1500, am 16. Ma.rz 1502 und am 6. Mai 1503, doch als er seine Titel dem Reformator Juan Ortiz de Zárate am 16. August 1508 vorlegte, tat er dies bloB mit den Dokument von 1502, womit ihm anderthalb ,,Caíz" Trockenlandes in Taganana, im Hügelland, zugeteilt worden waren, sowie des Kaufvertrages an Francisco Ximénez, am 4. Feber 1508, über Landereien, die diesem in Nachbarschaft gegeben worden waren, sowie derer, die er mit Ibone de Armas getauscht hatte, die einen wie die anderen im Taganana-Tal selbst37 , wo er wohnte, ,,wobei es kein Hindernis war, daB er ein Haus in dieser Stadt San Cristóval hatte", sagen die Zeugen der Adelsnachrichten des Lizentiaten Mateo de Armas, und einer davon, Baltasar de Almansa, fügt hinzu, daB ,,Juan de Armas im SchloB Mar Pequeña war, und dort einen sehr groBen Teil seines Besitzes ausgab, und daB er dann auf die Insel Fuerteventura zu leben zog und so nicht das Banner entfaltete, und sagen harte, daB durch seine Abwesenheit (mit dem Banner) der Inselrat, Justiz und Regierung der Insel blieben." Beim Tode seines Bruders Luis, verlangte und erhielt Juan 111. von der Konigin Doña Juana durch einen in der Stadt Galisteo am 17. Dezember 1515 datierten Brief, daB die Gunst des Drittels der Wasser, die er auf den Inseln La Palma und Tenerife gewanne, die von jenem 1513 erlangt worden ware - ,,der genannte Luys de Armas - heiBt es im Dokument - verstand es zu Lebzeiten, besagtes Wasser zu gewinnen und gewann einen bestimmten Teil davon", ihm zu seinen Gunsten übertragen werde 38 • Juan 111 de Armas erstellte am 21. Juni 1532 in La Laguna vor Bernardino Justiniano ein Testament, und in einer seiner Klauseln erklart er, daB er noch 35 ,,doblas" (Goldmünzen) schulde, ,,weshalb ich mich in der Armada für die Berberei verdingte". Oh er nach diesem Datum nach Fuerteventura zurückkehrte oder nicht oder oh Baltasar de Almansa sich auf Reisen bezieht, die er wahrend seines Lebens nach jener Insel unternommen habe, die eintraglicher waren als sich damit zu befassen, das Banner zu tragen, denn er würde hinfahren, um seine Interessen zu wahren und die Ernten und das Vieh einzubringen, um sie zu verkaufen, das wissen wir nicht, denn wir haben auch keine Nachrichten darüber, oh er dazukam, einige der Gewasser zu nutzen, wozu ihm die konigliche Gunst von 1515 das Recht gegeben hatte. Der dritte Wappenherold war mit Anna Sánchez verehelicht, der Schwester seiner Schwagerin Inés und daher Tochter Juan Delgados und María Berriels, die am 3. Feber 1558 ein Testament und am 21. Juni 1563 einen 224 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Testamentnachtrag erstellte 39• Neun Kinder erwahnt dieses Ehepaar in seinen letzwilligen Verfügungen: Antón de Armas, der Erstgeborene, verheiratet mit Beatriz de Baeno, Tochter des Nicolás de Baena, Stellvertreter des Oberlandvogts von Tenerife, starb jung und mit Kindern, von denen wir nichts wissen. Der zweite nannte sich Luis de Armas, und von ihm und seinem Bruder Melchor sagen die Zeugen in den Nachrichten des Lizenziaten Mateo de Armas, da.B sie Legatnehmer Doña María de la O Muxicas waren und da.B es Gerüchte gebe über die Gunst, die ihnen der Graf von Lanzarote erwies, den sie auf seinen Einfallen in der Berberei begleiteten, und sie fügen an, da.B ,,er das Banner zu den Festen San Cristóbals hiBte." Er verehelichte sich mit María de Placeres, und seine mannliche Nachkommenschaft endete mit seinem Enkel Luis. lm Manuskript Núñez de la Peñas wird seine Abstammung weiterverfolgt bis zum Feldzeugmeister Don Francisco Fernando de San Martín Llerena, Ritter des Alcántara-Ordens, zum Brigademajor von Tenerife Don Gregorio de San Martín Llerena und zum Ritter von Calatrava, Don Gabriel de Mon teverde Llerena. Der dritte, Melchor de Armas, ,,hiBte die Standarte der Kavallerie" gema.B den Zeugen Mateo de Armas'. Als der Kaiser auf die Krone Kastiliens verzichtete, verlangte er, da.B ihm der Inselrat die konigliche Fahne und das Banner übergebe, um sie bei der Proklamation Felipes 11. zu schwingen, doch erreichte er das nicht. Aus einer Ehe mit Antonia Cerezo gingen keine Kinder hervor und diese traf in ihrem Testament vom 21. Janner 1570 vor Juan del Castillo Verfügungen, wonach die Nefen ihres Mannes und deren Nachkommen NutznieBer sein sollten. Die vierte hieB Catalina Guerra, heiratete Carda de Alcubillo, el Mozo; die funfte, Francisca de Armas, war die Frau Gregorio Castellanos, des Sohnes des Eroberers und Landvogts von Gran Canaria und Tenerife, Guillén Castellano. Die sechste, María de Armas, schloB mit Hernán Gómez den Ehebund, dem Sohn des Eroberers Asensio Gómez und von Guiomar González. Sie lebten in Tejina und María de Armas erstellte vor Juan Nuñez Jáimez am 4. Mai 1585 ihr Testament. Sie hinterlieB sechs Kinder: Catalina Gómez, mit ihrem Mann Juan Fernández de Sa, UrgroBmutter des Lizenziaten Gaspar Cardoso de Armas Albornoz, durch Seine Majestat mit der Pfarre Nuestra Señora de las Nieves in Taganana belehnt, der Berichte über seine Abstammung schrieb, auf die wir Bezug genommen haben; Gaspara de Armas, verehelicht mit Gaspar Quirós de Herrera; María de Armas, mit Juan López de la 225 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Fortaleza; Juliana de Armas, mit Gaspar Díaz; Leonor de Armas, mit Hernán Sánchez, und einen Sohn, Melchor de Armas, erster Besitzer der von seiner Tante Antonia Cerezo übertragenen Güter; er lieB sich auf Fuerteventura nieder, auf welcher Insel er Landvogt und Oberbürgermeister wurde und wo er Nachkommenschaft aus seiner Verbindung mit Juana de la Peña Monroy hinterlieB. Die siebente nannte sich Gaspara de Armas, heiratete zuerst Gonzalo Pérez, einen hofischen Grafen, und zum zweitenmal Diego Hernández de la Mota, den Sohn ihrer Base María de la Mota, die schon vorhin genannt wurde. Die achte, Inés de Armas, verehelichte sich mit Diego Pérez Lorenzo, dem Bürgermeister von Santa Cruz de Tenerife, und sie waren die Eltern María de Armas', die zwei Ehen schloB: die erste mit Pedro Sánchez, mit dem sie den Lizenziaten Mateo de Armas bekam, den mit Los Remedios in La Laguna Belehnten, Kommissar des Heiligen Ofiziums, mehrmals erwahnt durch die Urkunden, die er 1614 und 1618 ausstellte; und die zweite, in der Empfangniskirche von Santa Cruz de Tenerife, am 12. August 1595, mit dem Brigademajor Jerónimo de Saavedra, der jenen Pasten durch konigliche Ernennung vom 20. Mai 1587 erhalten hatte und der einer der getreuesten Freunde des berühmten Ingenieurs aus Cremona, Leonardo Torriani, wahrend dessen Aufenthalts auf Tenerife war 40 • SchlieBlich heiratete die neunte Tochter Juans Ill de Armas, Catalina de Armas, Pedro Hernández, ohne daB wir eine andere Nachricht von ihm hatten. Wir wollen nicht damit fortfahren, die Abstammung dieses Zweiges der Armas weiterzuverfolgen, die im übrigen zahlreich ist, denn sie entgleitet unserer Absicht, wenn wir jedoch einmal mehr wiederholen müssen, daB in den vielen Dokumenten, die den Berichten über ihren Adel, die wir zitiert haben, hinzugefügt werden, wie auch in anderen, spateren über diese Familie, dann gibt es nicht den geringsten Hinweis darauf, daB sie von gomerischen Eingeborenen abstammen konnten; eher wird im Gegenteil wiederholt, daB sie ,,alte Christen waren, ohne Mischung mit Mauren, Juden und auch nicht mit Neubekehrten". Es ist wohl sicher, daB man auch nicht sagt, welcher Art die Herkunft Juan Negríns gewesen sei, wie es selten ist, daB sie in denen vieler anderer Familien zweifellos europaischen Ursprungs angegeben wird. Wir konnen bekraftigen, daB wir von den Eroberern und ersten Siedlern der Inseln heute bloB den genauen Ort ihrer Geburt und die vorhergehenden Generationen 226 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 dann kennen, wenn sie Neuchristen von Juden oder Morisken her waren, denn die Inquisition lieB, wenn sie von jenen nicht die Erklarung erlangte, ihre wirksame Organisation spielen, bis sie ihren Ursprung entdeckt hatte. Bedenken wir nun, daB wir noch von den hervorragendsten Eroberern, wie Don Alonso Fernández de Lugo, Hernando del Hoyo und sovielen anderen mit Sicherheit nicht einmal wissen, wer ihre Eltern waren. Man muB aber auch daran erinnern, daB in Familien, die von bemerkenswerten Eingeborenen abstammten: Don Fernándo Guanarteme, Don Diego de Adexe, den Ibautes, ,,alteingesessenen Adeligen von Anaga", nicht nur nicht ihr Ursprung verborgen wurde, sondern daB sie ihn herausstrichen als Nachweis ihres Adels, und nichts davon scheint irgendwo in den zitierten Berichten über die Armas auf. Der Zuname Negrfu des ersten Mitglieds dieser Familie konnte auf einen italienischen Ursprung dieser hinweisen, denn es ist ein Name, der auf jener Halbinsel vorkommt, aber es ist auch nicht unmoglich, daB er seiner Konstruktion wegen spanisch ware41 • Di.e gomerischen Armas Nachdem von uns ohne den geringsten Zweifel die Moglichkeit ausgeschlossen wurde, Juan Negrín mit Guajune gleichzusetzen, konnen wir nicht umhin, uns auf die Nachrichten festzulegen, die uns - notgedrungenerweise unvollstandig - die Notariatsprotokolle von Tenerife aus den Anfangen des 16. Jahrhunderts über Eingeborene der Insel Gomera geben, die den Zunamen ,,Armas" führten, den sie zweifellos von Juan Negríns Nachkommen genommen haben. Ein Fernando de Armas, ,,Gomerer", das heiBt, Eingeborener jener Insel, erstellte am 5. September 1525 vor Anton de Vallejo in La Laguna ein Testament, ,,denn ich fahre mit der Armada in die Berberei, mit dem Herrn Statthalter". Er erklart, er sei mit Constanza Martín oder Martínez ( erscheint auf beide Arten geschrieben) verheiratet, der Tochter Francisco Fernández; daB er eine Schwester habe, genannt Margarita de Armas, einen Onkel, Juan de Armas, und einen Vetter, dessen Sohn Antón de Armas. Er zitiert andere Eingeborene, mit denen er anhangige Geschafte habe: Pedro de Vargas, Gomerer; Juan Buypano, gebürtig aus Fuerteventura, und Guanchifrra aus Tenerife. Fernando de Armas lebte in Güímar und seine Verwandten und die anderen Eingeborenen in Adexe; und er hinterlieB zwei Sohne: Salvador und Francisco de Armas 42 • 227 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Es ist interessant, hervorzuheben, daB der Name dieses Gomerers und derjenige seiner Frau mit dem des Sohnes von Pedro de Armas und Enkels Juan Negríns zusammenfallt, von dem wir an geeigneter Stelle sprechen, und mit dem seiner Gattin; denn dieser Fernando de Armas hatte eine Schwester, Margarita de Armas, die wir gut mit derjenigen gleichsetzen konnten, die der Bericht von Gomera als verheiratet mit Pedro Buelta erwahnt; daB die Namen des Onkels und des Vetters dieses Fernando - Juan und Antón - haufig in der Nachkommenschaft Juan Negríns vorkommen und daB allein der dokumentarisch erbrachte Nachweis, daB der Vater dieser Constanza Martínez Francisco Fernández war und der der Frau des anderen Fernando de Armas Martín Cosme, klar zu unterscheiden gestattet, daB es sich um zwei verschiedene Personen handelt, denn der Umstand, daB im Testament des Gomerers unter seinen Sohnen nicht ein Martín Cosme de Armas aufscheint, war nicht Beweis genug, zumal es im Bereich des Moglichen lag, daB er lebend aus der Berberei zurückgekehrt sein und noch weitere Sohne gehabt haben konnte. Wenn jenes Zusammentreffen die Indentifizierung der beiden zeitgenossischen Fernandos de Armas schwierig gestaltet, so kann es nicht verwundern, daB man sie Jahrhunderte hernach verwechselt, ohne die Notwendigkeit, daran zu denken, daB Interesse bestanden haben konnte, die Verdienste des einen denen des anderen hinzuzufügen, wie dies ja hatte sein konnen. Weitere zwei Juan de Armas, beide Gomerer, finden wir auf Tenerife am Anfang des 16.Jahrhunderts: den einen mit Catalina de Güímar vermahlt, mit der er zwei Sohne hatte: Juan und Pedro de Armas, deren Vormundschaft vor Sebastián Páez 1513 hinausgeschoben wurde; den anderen mit Constanza Hernández, welche, schon als Witwe, 1545 vor Gaspar Justiniano testierte; in diesem Dokument erklart sie als ihre Kinder Mación (Maciot) de Armas, Pedro Hernández de Armas, Hernando de Armas und Francisco Hernández, und eine Catalina de Armas, die Frau Pedro del Obispos, beide Eingeborene von Gomera, die die Eltern von Pedro de Armas, Leonor de Armas, María Hernández, Ana Hernández und Isabels waren 43• Diese notgedrungenerweise unvollstandigen Beispiele, zumal sie nur eine begrenzte Anzahl von Gomerern erfassen konnen, genügen dennoch, um zu beweisen, daB eine oder mehrere eingeborene Familien dieser Insel den Zunamen ,,de Armas" annahmen, und daB, zusammen mit dem, was wir gesagt haben, die Beziehung derselben zu Juan Negrín und seinen Nachkommen keine andere sein konnte als die, daB er sie an Kindes Statt angenommen oder aufgezogen und ihnen seinen Namen gegeben hatte. 228 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Di.e Tochter des Grof3en Konigs Doktor Gaspar Fructuoso bringt in Kapitel XX des Buches I seiner ,,Saudades da Terra", das er betitelt: ,,Wie die Gomera benannte Insel entdeckt und genommen wurde und einige Dinge darüber", einen Bericht über ihre friedliche Besetzung durch den vizcainischen Hauptmann Juan Machín und Hernán Peraza (den er irrtümlich Don Diego de Ayala nennt), und als er die Insel beschreibt, sagt er (Altportugiesisch): ,,Weiter weg .... gibt es ein Tal, genannt das des GroBen Konigs, welcher eine Tochter namens Aremoga hatte, was in der Inselsprache ,,Gomererin" oder ,,Gomeiroga" heillen will, das ist dasselbe wie ,,weise Frau"; diese, heillt es, sagte zu ihrem Vater, als sie erfuhr, daB andere Leute die Insel betreten hatten: ,,Gott will mit uns sein, du aber wirst nicht Konig sein, lass' sie uns ansehen, denn sie ehren dich und man kann ihnen gehorchen, denn diese sind Gottes Sohne. Und dann stiegen ihr Vater und sie wie auf Stelzen hinauf, um die Kapitane und Schife zu sehen, die von allen anderen Konigen angekündigt worden waren, von denen es fünf auf der Insel gab." Und spater fügt er hinzu: ,,Und so singen die Gomerer einen Trauergesang: ,,Ana Sánchez, Ana Sánchez, Blum' des Tales von Gran Rey, Wünsche heg' ich, dich zu fassen, Doch mehr Heil bringt's, dich zu schaun; Blum' des Tales von Gran Rey." Und indem sie es oftmals wiederholen mit groBen Gefühl, sagen sie, dies sei ein Lied für die Tochter des GroBen Konigs namens Aregoma oder Aremoga, die dann spater, als sie sich zum Christentum bekehrte, sagte, sie wolle sich Anna nennen, weil man ihr erzahlt hatte, die Heilige Anna sei die Mutter Unserer lieben Frau, der Muttergottes, gewesen. Und so nannte sie sich, und ihr Vater Don Sancho, von dem sie den Zunamen Sanchez übernahm; daher singen die Inselbewohner den genannten Trauergesang oder Sehnsuchtsgesang aus Sehnsucht nach ihr, die nach Spanien sterben gehen wollte, um zu sehen, wo die Manner, die Sohne Gottes seien, die für sie Ursache sovieles Guten waren, und man sagt, daB dieses wunderschone Madchen nie heiraten wollte und daB es am Hofe der Konigin Doña Isabel glückselig starb" 4• Konnte dieser Bericht irgendeine Beziehung zur Sage von Aguamuje 229 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 haben? Es gibt da etliche analoge Elemente: einen entschlossenen Willen zur Unterwerfung unter die Leute, die von au.Ben kommen würden, ,,von jenem Herrn überalles" oder ,,weil sie Gottes Sohne sind", wobei es nicht viel Unterschied gibt, und in der Reise und im Aufenthalt der Personen am kastilischen Hofe. Freilich gibt es auch beachtliche Differenzen, aber vergessen wir auch nicht, da.B der Risco de Aguamuje (Fels des Aguamuje) und die Cuevas del Adivino (Hohlen des Wahrsagers) genau am Abhang der Schlucht des Valle del Gran Rey gelegen sind, das hei.Bt, im Lande Aremogas und ihres Vaters. Álvarez Delgado sagt, da.B ,,die lokalen überlieferungen des Valle Gran Rey haufig die Taten Aguamujes mit Hupalupa verwechseln. Denn wahrend die am besten Unterrichteten Hupalupa zum ,,gro.Ben Konig" machen und Aguamuje zum ,,Wahrsager", wie dies tatsachlich war, verwandeln andere die ,,Hohle des Wahrsagers" in eine Wohnstatte Hupalupas, und indem sie ihm seinen Rang nehmen, behaupten sie, der ,,gran rey" (gro.Be Konig) sei Aguamuje gewesen, den andere wieder nicht kennen 45 .'' Es soll nicht in das Studium noch ungeloster Probleme eingetreten werden, wie das der Stellung, die der gro.Be Konig in der politischen vorspanischen gomerischen Organisation innegehabt haben mag, an dessen Existenz vernünftigerweise nicht gezweifelt werden kann; das Problem, oh Aguamuje eine konigliche und wirkliche Personlichkeit gewesen sei oder nicht, welcher Art seine Beschaffenheit und die Zeitspanne gewesen sei, in der er gelebt habe,ohne da.B die Landschaftsbezeichnungen ,,Aguamuje-Fels" und ,,Hohle des Wahrsagers" ein entscheidendes Argument zu seinen Gunsten waren, worauf der Falscher des 18. Jahrhunderts die Sage aufbauen konnte; allerdings mu.B man sehr in Betracht ziehen, da.B solch ein Fels und solche Hohlen sich im Valle del Gran Rey befinden, das genau Aremogas Land ist, Aremogas, die ihrem Vater die Unterwerfung unter Machín und Peraza riet und an eine mogliche Verwandtschaft zwischen der Sage vom Wahrsager und dem Inhalt des Berichtes Gaspar Fructuosos denken la.Bt, den dieser über Don Fernando Sarmiento erfuhr, den Sohn des Grafen Don Guillén, mehr oder minder in dem Jahrhundert, da es sich zugetragen hatte, und der glaubwürdig ist, unter anderen Gründen deswegen, weil er gerade weniger ausschlie.Blich günstig für die Perazas im Zusammenhang mit der Beherrschung von Gomera und Hierro ist als jene Berichte unserer übrigen Geschich tsschreiber. Es ist sehr leicht moglich, da.B die Haltung des Gro.Ben Konigs und seiner 230 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Tochter gegenüber den Invasoren, die durch mündliche Überlieferung überbracht wurde, sich mit der Zeit geandert haben mag und im Laufe von zweieinhalb J ahrhunderten, als sie schriftlich aufgezeichnet wurde, dorthin gelangt ist, daB Namen und Zeitspanne geandert wurden, ohne zu vergessen, daB der Sammler, wer immer er auch gewesen sein mag, nicht bewiesen hat, daB er eine mit übermaBigen Skrupeln behaftete Person gewesen sei. Schluflf o lgerungen Vom Ergebnis dieser Studie kann man unserer Ansicht nach dazu gelangen, folgende SchluBfolgerungen zu ziehen: l. Die Gleichsetzung Juan Negríns mit Guajune oder mit irgend einem anderen Eingeborenen von Gomera ist vollig abzulehnen. Juan Negrín, Wappenherold durch Don Juan 11. von Kastilien, war Kastilier oder zumindest Europaer, kam auf die Inseln mit Diego de Herrera und Doña Inés Peraza und gab auf den Kanaren der Familie den Ursprung, die sich in einigen ihrer Zweige ,,de Armas" nannte, einen Namen, den sie von ihrem Beruf übernahm. 2. Als die Insel Gomera durch Machín und Peraza unterjocht wurde, oder in unmittelbar darauf folgenden J ahren, nahmen einer oder mehrere Eingeborene derselben den Zunamen ,,de Armas" an, zweifellos, weil sie von Mitgliedern jener anderen Familie an Kindes Statt angenommen worden waren oder diesen gedient hatten, und sie übernahmen von ihr haufig sogar die Taufnamen. 3. Um die zweite Dekade des 18.Jahrhunderts fügte ein unbekannter Stammbaumforscher in einen Bericht über die Familie Gómez de Armas auf Tenerife die Sage von Aguamuje ein, die er dem Chronisten Don Juan Núñez de la Peña verdankte. 4. Keiner unserer ersten Geschichtsschreiber bis hinauf zu Don Pedro Agustín del Castillo kannte solch eine Legende oder nahm darauf Bezug, deren Verfasser nicht Don Juan Núñez de la Peña sein konnte, der zu einem spateren Zeitpunkt als dem ihm durch den Falscher zugeschriebenen in Adelsnachrichten über etliche ,,Armas" aussagt, ohne die geringste Andeutung der Sage zu machen. 5. Don Pedro Agustín del Castillo, der sich wohl auf eine Kopie des gefalschten Berichts der Gómez de Armas stützt oder moglicherweise auf ein anderes, vorhergehendes, gleichfalls gefalschtes Dokument über Juan 231 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Negrín, nahm erstmals unter den Geschichtsschreibern der Inseln die Sage von Aguamuje auf, adaptierte sie nach seiner Art. Wenn jene zweite Annahme richtig ist, so steht unbestreitbar fest, daB der Bericht Castillos und derjenige zitierte der Gómez de Armas denselben Ursprung haben. 6. Es ist leicht moglich, daB Don José de Viera y Clavija davon Kenntnis hatte, daB es sich um einen Betrug handle, als er ihn nicht in seine Geschichte aufnahm. 7. Die Sage von Aguamuje, so wie sie im Manuskript von Gomera auftaucht, enthalt eine Reihe von Nachrichten, die nicht der leisesten Geschichtskritik standhalten, aber es mag in ihr ein wahrer Kern stecken, und zwar bei dem, was sich auf die kampflose übergabe der Insel bezieht und auf die Moglichkeit, daB dies dank der Haltung des Wahrsagers geschehen sei. 8. Es ist auch moglich, daB der Bericht über den GroBen Konig und seine Tochter, aufgenommen von Fructuoso, einem Autor, den unsere klassischen Geschichtsschreiber nicht kannten, mit der Zeit und durch den verandert, der ihn aufzeichnete in der Absicht, eine Familie herauszustreichen, der Ursprung der Sage von Aguamuje sein mag. ZusammengefaBt, befinden wir uns vor einer der Episoden aus den Ur-anfangen der Geschichte der Inseln, die einer sorgfaltigen Lauterung bedürfen. Anmerkung der I.C.-Schriftleitung: Auf eine übersetzung des Anhanges und der Zusatze wurde aus Platzmangel verzichtet. Interessenten konnen das spanischsprachige Original dieser Studie jederzeit aus der Bibliothek des Institutum Canarium entlehnen. Wir heben jedoch gleichzeitig eine interessante Parallele aus der Geistesgeschichte der spanischen Conquista Mexikos zu jener Gomeras hervor: die ,,übernatürliche Rechtfertigung" der spanischen Landnahme - in Mexiko durch die von Hernán Cortés in den ,,Cartas de Relación" behauptete Auffassung des Eroberers als wiedergekehrter Gott Quetzalcóatl belegt, in Gomera durch die Prophezeiung des Aguamuje, der die Spanier als Boten Gottes bezeichnet haben soll. Vgl. dazu den Aufsatz von H. Biedermann ,,Die prophezeite Ankunft der WeiBen" in UNIVERSUM (Wien) 1971, Heft 3, Seite 126-129. 232 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 ANMERKUNGEN: 1 Aus einer in Hermigua am 15. April 1919 von dem bereits verstorbenen Chronisten Gomeras, Don Luis Fernández, nach einem Manuskript angefertigten Kopie, das sich im Besitz seines Onkels, Don Heraclio Fernández, befand; diese Kopie schenkte jener Don Dacio V. Darias und sie wird im Aktenbündel des Archivs aufbewahrt, das diesem Geschichtsschreiber gehéirt, das den Titel tragt: ,,Sammelwerk historischer, genealogischer und adeliger Begebenheiten, Band 2" und einen Teil seines Nachlasses für die Bibliothek der Universitat La Laguna bildet. Bemerkenswert ist, da.6 er anfangs sagt, Don Juan de la Peña habe es ,,am 5ten Januaris des Jahres 1706" geschrieben, und da.6 es am Schlu.6 mit ,,La Laguna, am 5ten J anuaris 1707" datiert ist. Wir wissen nicht, ob es ein Irrtum des Manuskriptes oder des Kopisten ist. 2 Darüber geschrieben ,,Guajune" 3 Korrigiert ,,Guajune", indem das ,,g" durch ,,j" ersetzt wurde. 4 Das Heft der Adelsnachrichten der Armas, das Don Francisco Alfonso gehéirte, wird im Archiv der Pfarre Concepción in Santa Cruz de Tenerife aufbewahrt; Don José María de las Casas' Dokumente in jenen des verstorbenen Diplomaten Don Emilio Hardisson y Pizarroso. Millares Torres, Band II der História General de las Islas Canarias, Las Palmas 1893, Seiten 126-127. 5 Descripción histórica y geográfica de las Islas Canarias, von Don Pedro Augustín del Castillo, kritische Ausgabe von Miguel Santiago, Madrid, 1948-1950, Seiten 205-207. 6 Sie sind in denen Don José Hidalgo y Cigalas beglaubigt, des stellvertretenden Landvogts von Gran Canaria, ausgeführt 17 58 in Las Palmas, und werden im Archiv des Marqués de Acialcázar in genannter Hauptstadt, Aktenbündel ,,Hidalgo, II", Blatt 81 und folgende, aufbewahrt. Da es sich darum dreht - wie es sich auch tatsachlich darum handelt - die Verdienste der Nachkommen der Hidalgos nachzuweisen, unter die sich die Armas rechneten, ist nicht anzunehmen, da.6 ein Belegstück derartigen Interesses ausgelassen werden sollte. Man beschrankt sich in diesem Zusammenhang auf folgende Aussage: ,,Somit bin ich, der sogenannte Fernando de Armas, der legitime Sohn des Sebastián Mateo de Armas, des gewahlten Bürgermeisters, und der Mencía de Castro; somit war der genannte Sebastián Matheo de Armas der Sohn des Salvador Matheo de Armas und der Antonia Ximénez de Serpa; somit war der genannte Salvador Matheo Sohn des Diego Matheo und der Bernarda Truxillo de Armas, und die genannte Bernarda Truxillo war die Tochter des Ibone de Armas y Betancur, alle gebürtig von diesen Inseln." 7 Diese Adelsnachrichten wurden vor dem Oberbürgermeister von La Laguna, Dr. Juan Manuel de Oliva, abgegeben, und vor dem Notar Francisco de Betancourt Soria Pimentel, und Núñez de la Peña setzt den 24. Mai 1708 darunter. Sie befinden sich in dem Archiv, das Don Emilio Hardisson y Pizarroso gehéirte. 8 Historia de la Conquista de las siete Islas de Canarias, kritische Ausgabe mit Einführung, Anmerkungen und Indices, v.A. Cioranescu, Santa Cruz de Tenerife, 1955, Seite 111. 9 Ebendort, Seite 115. 10 Historisches Provinzarchiv von Santa Cruz de Tenerife, Band 1178, Jahr 1708, Blatt 55. Veréifentlicht durch Don Juan Núñez de la Peña ,,Conquista y antigüedades de las islas de la Gran Canaria", Madrid, 1676, Seite 70. 233 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 11 In dem Akt der Bestatigung der Gegebenheiten an Juan 111 de Armas, Stadtarchiv von La Laguna, S-1, D-111, 11. 12 Nobiliario de Canarias, Band 111, La Laguna 1959, Seite 610. 13 Abreu y Galindo, erwahntes Werk, Seite 47. 14 Alonso de Espinosa ,,Historia de Nuestra Señora de Candelaria", Santa Cruz de Tenerife 1952, Seite 119, und Abreu Galindo, Seite 322. 15 Siehe Maria Rosa Alonso ,,El Poema de Viana", Madrid 1952, Seite 601. 16 Don Alejandro Cioranescu erwahnt in einer Anmerkung zu der Ausgabe des zitierten Werkes von Abreu Galindo, Seite 323, dieses Datum und behauptet, da.13 Ibone Eroberer von Gran Canaria war, eine mogliche Tatsache, von der wir aber ebensowenig glauben, da.13 sie dokumentarisch belegt ist, denn der Erhalt zugeteilter Landereien ist noch nicht hinreichender Beweis dafür. 17 Bemerkenswert ist die verschiedene Bedeutung des Wortes ,,natural" (gebürtig) zu jener Zeit: die ,,von den Inseln Lanzarote und Fuerteventura Gebürtigen" (los naturales de las islas Lanzarote y Fuerteventura) waren nicht notwendigerweise Eingeborene, wie dies weder Fernández de Vera noch Sánchez de Morales waren, deren Abkunft wohlbekannt ist; dagegen hatte ,,gebürtig aus Gran Canaria" (natural de Gran Canaria) oder von Gomera damals die unzweideutige Bedeutung, Eingeborener der jeweiligen Insel zu sein. 18 Espinosa, erwahntes Werk, Seite 67. 19 María Rosa Alonso, erwahntes Werk, Seite 601, und E. Serra und L. de la Rosa ,,Reformación del Repartimiento de Tenerife, 1506", La Laguna, 1953, Seite 133. 20 Akte der Besitzbestatigungen von Juan Armas, wie erwahnt. 21 wie 20. 22 Nobiliario de Canarias, Band III, Seite 606. 23 Von Prof. A. Cioranescu beigesteuerte Tatsache. 24 Abreu Galindo, erwahntes Werk, Seite 47. 25 Der Akt der übertragung an Martín Cosme, Rodrigo de Vera, Diego Pestana und Rodrigo Cosme, ihr Erscheinen durch Hernando de Armas und Asensio Martín, finden sich im ,,Libro tercero de datas por testimonio", Blatt 155, Gemeindearchiv von La Laguna. Der Besitznahme widersetzte sich Agustín de León, Erbe nach seinem Vater Hernando de León, von dem er behauptet, er habe jene Landereien mehr als zwanzig Jahre besessen, und au.l3erdem anführt, Hernando de Armas hatte keine Vollmacht seiner Frau vorgelegt. 26 Antonio Rumeu de Armas ,,España en el Africa Atlántica", Seite 230. 27 Torres Campos ,,Caracter de la conquista y colonización de Canarias", Madrid 1901, Información de Cabitos, Seite 151. 28 Nobiliario de Canarias, Band 11, Seite 92. 29 Abreu Galindo, Seite 279. 30 Darias y Padrón nennt ihn in einer Anmerkung, deren Herkunft er nicht angibt, J acornar de Abarniés, Ein J acornar de Barnies erhielt Schenkungen in Anaga und lebte noch 1503. E. Serra ,,Las datas de Tenerife" (Revista de Historia Canaria, Nr. 131-132, Seite 288). - Den Zunamen Jacomar fmden wir bei einem Andrés de Jacomar, Bürger von La Palma, der am 10.8.1506 in La Laguna vor Sebastián Páez Prokuratoren-Vollmacht erteilte (Arch. Hist. Prov. de S.C. Tenerife, Reg. Nr. l, Blatt 182). - Eine Juana Martín, Witwe Andrés de Jacomars, erstellte in Valverde auf Hierro am 3.7 .1563 vor Pedro Fernández de Morales ihr Testament (Auszüge aus diesem Schriftstück im Archiv von Darias y Padrón). - Juan de la Rosa, Beatrix 234 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Guerras Enkel, ist zweifelsohne die Person dieses Namens, die 1527 vor dem Inselrat von Tenerife Zeugnis der koniglichen Briefe über die Schafung des Appellationsgerichts der Kanaren ablegte. 31 Das Testament Beatrix Guerras im Register Nr. 2 des Arch. Hist. Prov de Tenerife, Blatt 115; das von 1511, Register Nr.65, Blatt 395, und das von 1527, Register Nummer 60, desselben Archivs, Blatt 392. 32 Gemeindearchiv von La Laguna, S-1, R-11, 22. Das Abkommen des Inselrates, in dem die Kapitel für den Hof gebilligt werden, befinden sich in dem Abkommenbuch 1, Blatt 639 f. In Kapitel XXI heiBt es ,, ... und desgleichen erwies Eure Hoheit durch eine andere Urkunde Luis de Armas und Juan de Armas und Ibone Hernández und anderen Personen, die in genannter Urkunde erwahnt sind, die Gunst, da13 sie von dieser Insel frei das ganze Brot und Vieh, das sie durch ihre Arbeit und Haltung haben sollten, fortnehmen konnten .... Diese Urkunden ... scheinen uns sehr nachteilig zum Wohl und Allgemeinergehen dieser lnsel zu sein und infolgedessen gegen den Dienst Eurer Hoheit ...." ). 33 Der Akt über die Gnade für Luis de Armas im ,,Libro III de datas por testimonio", Blatt 102 f. Er beginnt mit dem Zeugnis des koniglichen Schreibens, denn darin wird das Recht vorbehalten, ihn nicht auszufolgen, sondern zwecks Kopie vorzulegen. Er ist in Valladolid datiert; ermachtigt, wie es heiBt, solche Gewasser zu fordern und zu nutzen, und am Schlu13 wird hinzugefügt ,,und ich belehne ihn mit allen Landereien, die dafür notig sein mogen." Es folgt die Akte der Vorlage im Statthalteramt; die Beschreibung der Abona-Wasser und der überschüsse von La Orotava am 9.J anner 1514. Am 30 desselben Monats erschienen vor dem Lizenziaten Cristóbal Lebrón, dem Stellvertreter des Gouverneurs, um sich bezüglich der ,,überschüsse" des Wassers von La Orotava zu widersetzen, Bartolomé Benítez, Rafael Ponte und Andrés Suárez Gallinato, Verwalter und Besitzer der Erbgüter jener Gegend. Der Akt fahrt fort mit dem Verhor, das Luis de Armas zur Verfügung stellt, und den Erklarungen Hernando de Leóns, eines Kanariers und Bürgers von Tenerife, Antón Gutiérrez Calderóns Bürgers von La Palma, Alonso Pérez Navaretes, Pedro Yanes', Viehzüchter, und Gregorio Tabordos. Die Gunst des Ratspostens für Luis de Armas wird nicht aufrechterhalten. Seine Anwesenheit bei den Ratssitzungen war von der vom 30. Dezember 1513 bis zu derjenigen vom 10. Feber 1514 fortlaufend; nach diesem Datum scheint er lediglich in der vom 30.N ovember 1514 auf. Sein Tod muBte zwischen diesem Datum und dem letzten Drittel des folgenden J ahres eingetreten sein, denn sein Bruder Juan de Armas erhielt am 17. Dezember 1515 wegen seines Hinscheidens, die konigliche Gnade über die Gewasser, in der Form, in der Luis sie erlangt gehabt hatte. 34 Juan Delgados Testament in La Laguna vor Alonso Gutiérrez, Register für 1522, Seite 638; vor Bernardino Justiniano, Register für 1532, Blatt 303, und dasjenige María Berriels vor Antón de Vallejo, Register für 1506, Blatt 84. Zu diesem Zeitpunkt gab es auf Tenerife andere Juan Delgados: einen, der Eroberer Tenerifes war und 1500 in der Berberei starb (E. Serra und L. de La Rosa: El Adelantado don Alonso de Lugo y su residencia por Lope de Sosa, La Laguna 1949, S.31 und S.96) und einem Vetter des Konigs von Adexe (L. de La Rosa: Notas sobre los reyes de Tenerife y sus familias, La Laguna, 1956). Gema.B Abreu Galindo, S.230, nahm auch der ,,faicán" von Telde den Namen Juan Delgado an. 35 Abre u Galindo. Seite 127. 36 E. Serra und L. de La Rosa ,,Acuerdos del Cabildo de Tenerife", 11, 1508-1513, S.15 235 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Wappenschild der Armas (Archivo Histórico Nacional), das an der dritten Stelle, unrichtig placiert, das Wappen der Familie Armas zeigt: eine fahnentragende Hand. 236 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Torre del Conde, San Sebastian de la Gomera (aus "El Dia", 4. 9. 1971) 237 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 und S.234, und Adelsnachweise des Lizenziaten Baltasar Cardoso de Armas. 37 Arch. Ml. de La Laguna. S-1, D-III, 11. 38 Ebenso ,,Libro 111 de datas por testimonio", S. 161. 39 Das Testament Juans 111 de Armas, im Arch. Hist. Prov. de Tenerife, Band 12, Blatt 302 ff.; jene von Ana Sánchez ebendort, Band 218, Blatt 446 und Band 223, Blatt 332. 40 Antonio de Rumeu de Armas ,,Pirater:fu.s y ataques navales contra las Islas Canarias, Band I, S.621, und 11, S.395-397, S.518-522. S.598. 41 Alejandro Cioranescu teilt uns mit, daB er nicht glaube, Negrín konnte franzosischen Ursprungs sein, denn das lateinische Wort ,,niger" ergab das franzosische ,,noir", und ,,negre" ist modern, dem Spanischen entnommen. Die Wurzel ,,negr" kann zum italienischen ,,negro", ,,negroni", ,,negrini" oder spanischen Wortern geworden sein, von denen Negrín ein Diminutiv sein kann, gleich wie ,,Balbfu", ,,Carlfu" usw. 42 Arch. Hist. Prov. de Sante Cruz de Tenerife, Band 609, S.526. 43 Die Vormundschaft über die Kinder Juan de Armas' und Catalina de Guúnars, Register von S. Paez, 1513, Blatt 300 ff.; das Testament der Constanza Hernández, Register von G. Justiniano, 1545, Blatt 937 f.; Pedro del Obispo in Vereinigung mit einem Juan de Armas, beide aus La Gomera, Niederschrift vor S. Paez, 19. August 1506, Blatt 389. 44 Aus einer Kopie des Manuskripts der Bibliothek von Ajuda, angefertigt durch Dr.D.J. Wolfel 1939, und grol3zügigerweise dem Instituto de Estudios Canarios überlassen. 45 Juan Álvarez Delgado, ,,El Episodio de Iballa", in Anuario de Estudios Atlánticos, Madrid - Las Palmas, 1959, S.301. , RESUME Une légende de la Goméra raconte que le devin Aguamuje, qui avait prédit l'arrivée des conquérants espagnols, avait un petit-fils (appelé Guagune ou Guajune) qui, sous le nom de Juan Negrín, devint le premier "Rey de Armas" des Canaries. L'auteur commente en détail cette légende et conclut qu'un parallélisme entre le Gomérien Guagune et Juan Negrín, Rey de Armas, est a rejeter totalement. Par contre, on établit un parallele tres intéressant entre la prédiction d'Aguamuje annonc;:ant que les espagnols apporteraient le vrai dieu et l'arrivée de Cortés au Mexique ou il est apparu comme le "vrai dieu revenu" (Quetzalcóatl). 238 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017
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Calificación | |
Colección | Almogaren |
Título y subtítulo | Der Wahrsager Aguamuje und die Wappenherolde |
Autor principal | Rosa Olivera, Leopoldo de la |
Entidad | Institutum Canarium |
Publicación fuente | Almogaren |
Numeración | Número 02 |
Tipo de documento | Artículo |
Lugar de publicación | Hallein |
Editorial | Institutum Canarium |
Fecha | 1971 |
Páginas | pp. 209-238 |
Materias | Prehistoria ; Islas Canarias |
Copyright | http://biblioteca.ulpgc.es/avisomdc |
Formato digital | |
Tamaño de archivo | 1643396 Bytes |
Texto | Leopoldo de LA ROSA OLIVERA, Santa Cruz de Tenerife DER WAHRSAGER AGUAMUJE UNO DIE WAPPENHEROLDE übersetzt von Dip. Dolm. Helmfried Knoll, Wien, aus El Mueso Canario, Las Palmas de Gran Canaria, 1960. Die Sage Wir glauben, da.13 die Sage vom gomerischen Wahrsager Aguamuje und der Identifizierung seines Enkels Guagune oder Guajune mit jenem Juan Negrín, Wappenherold aus der Zeit Diego de Herreras und Doña Inés Perazas, die von einigen unserer Geschichtsschreiber kritiklos hingenommen wurde, einer eingehenden Analyse bedarf, zumal sie das Gebiet der reinen Genealogie überschreitet und Episoden aus der Epoche der kastilischen Herrschaft über die Insel berühren. Beide tauchen in einem Bericht der Familie der Gómez de Armas aus Tenerife auf, der dem Chronisten Don Juan Nuñez de la Peña zugeschrieben wird und vom S. Janner 1706 oder 1707 in La Laguna datiert 1 • Der Bericht beginnt mit Asensio Gómez, dem Eroberer Tenerifes, ,,der Page war bei den Katholischen Konigen", mit seiner Frau Guiomar González und mit den Kindern aus dieser Ehe, und fügt hinzu, als er sich auf den dritten Sohn, Hernán Gómez, bezieht und erwahnt, da.13 er sich mit María de Armas verehelicht habe: ,,Da ich bei dieser Heirat angelangt hin, will ich einen Bericht ihrer Herkunft und derjenigen Juan de Armas', ihres Vaters, geben, gema.B authentischer Bescheinigung des ofentlichen Notars und des Rates der Insel Gomera, der Bestallungsurkunden und koniglichen Dekrete der Konigin Doña Catherina, der Vormünderin des Konigs Don Juan des Zweiten und der Katholischen Konige Don Fernando und Doña Isabel, des Adelstands, den sie Juan Negrín gewahrten und in den sie ihn erhoben, den ersten Wappenherold dieser Kanarischen Inseln, von denen er von der erwahnten Insel Gomera gebürtig war, der sich - ehe sie erobert und ihre Eingeborenen zum Evangelium bekehrt worden waren - in deren Sprache Guagune2 inannte, Sohn Miguans und Enkel Aguamuges, der ersten und bedeutendsten Eingeborenen jener Insel, wo eingedenk ihres Namens der Platz, wo sie wohnten Montaña de Aguamuge (Aguamuge-Berg) und Corrales del Adivino (Wahrsager-Hofe) 209 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 heiBt, weil dieser sein GroBvater die Eroberung der Insel vorhergesagt hatte und den Rat gab, sie sollten denen, die sie üher das Meer herankommen sahen, nicht den Zutritt verwehren, sie vielmehr empfangen, all das annehmen, was sie ihnen zeigten und sagten, denn alles würde gut sein und sie würden weder Gefahr laufen noch irgend einen Schaden nehmen, kamen sie doch von jenem Allmachtigen Herrn, dem sie den Zehent opferten, wenn sie die Früchte verbrannten, die er ihnen gab: sie befolgten diese Weissagung, womit es bei der Eroberung auf der einen und auf der anderen Seite für niemandes Leben Gefahr gab. Durch Friedensvertrag wurde ebenso die Erhebung in den Adelsstand genehmigt und seitens seiner Verwandten, Juan Hernándes Everque Buelta Betancourt und Juan Hernándes Bariono Amado und Maciot de Bethancourt Buelta, gomerischer Brüder, als handelnde Personen gewonnen, zusammen mit Guagune3 , als Akteure dieser Eroberung, als Mittelsmanner darin und wegen ihrer heldenhaften, hervorragenden Taten auf den übrigen Inseln und in den Kriegen gegen Portugal und andere Beteiligte, sie wurden bestatigt durch die Konige Don Felipe 1, und 11., unsere Herren, die befahlen, man habe ihnen als Edelleuten zu gehorchen und sie für solche zu halten und zu behandeln, alle, die einen wie die anderen und diejenigen, die von ihnen abstammten, und man habe sie als solche Edelleute auszurufen, wie denn auch aus alten Berichten hervorging, daB der Gomerer Guagune nach Frankreich und von dort nach Spanien ging, als die besagte Insel Gomera durch Monsieur Jean de Bethancourt erobert worden war, dem die Eroberung und die Herrschaft über die Kanarischen Inseln durch die Gnade der Konigin Doña Catherina als Vormünderin des Herrn Kongis Don Juan, ihres Sohnes, übertragen worden waren. Dieser (Guagune) war sehr geschickt mit den Waffen, die die Gomerer verwendeten - es waren dies HolzspieBe in der Art von Speeren oder WurfspieBen, die sie in ihrer Sprache ,,musocos" und die Guanchen Tenerifes in ihrer Sprache ,,banutes" nannten, die sie mit solcher Geschicklichkeit handhabten, daB sie alle ihre Widersacher beleidigten und keiner von vielen zusammen sie beleidigte, und als er in Anwesenheit des Kongis Don Juan und seiner Mutter, der Konigin, eine Probe der Tapferkeit und der Geschicklichkeit mit dieser Waffe ablegte, forderte ihn Seine Majestat auf, sich eine Gnade auszubitten, und er erbat sich die aus, Wappenherold zu sein, wo immer er auch hinkomme und die wurde ihm gewahrt, indem er ernannt wurde und den Titel Wappenherold, erblich für sich und seine Nachkommen, erhielt, wovon sein Enkel Juan de Armas Gebrauch machte und ihn als Zunamen für seine Nachfahren nahm. Der Konig behielt ihn etliche Zeit an seinem Hof, und von dort wurde er auf 210 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 sein Geheill auf viele Kriegsschauplatze gesandt, von denen allen er mit groBen Beweisen seiner gewaltigen Tapferkeit hervorging; hernach setzte er in Begleitung von Diego de Herrera den Doña Inés Peraza nach der Insel Fuerteventura über, die die Nachfolge in der Herrschaft über diese Insel antragten, wo er sich mit Doña María del Valle niederlieB, deren Sohne und Nachkommen zur Eroberung der Inseln Canaria, Tenerife und La Palma auszogen und zur Besiedlung der anderen, und einer ihrer Nachfahren war Ibone de Armas, der sich auf derjenigen von Tenerife befand, wo er Landereien verteilte und auf die Insel Gomera übersetzte, daB er dort als Bürger genannte Titel und konigliche Dekrete und Nachrichten über alles Berichtete vorzeigte und seine Abstammung dem Grafen und Herrn jener Insel und derjenigen von Hierro, Don Guillén Peraza de Aiala, nachwies, welcher gehorchend seiner J ustiz gebot, sie moge das von Ihren Majestaten Befohlene erfüllen, indem man ihm die Freiheiten seines Adelstandes belieB, dessen Sicherheiten bei Fernando de Armas y Troia in der Stadt Arucas, auf der Insel Canaria, enden." Es folgt ein Auszug aus der Akte Párragas über die Landung Diego de Herreras 1464 auf Tenerife, worin Juan Negrín als Wappenherold aufscheint; diese Akte, wird bekraftigt, befinde sich unter den Papieren seiner Nachkommen, die 1693 im Register des Notars von La Laguna, Angel Domínguez Soler, protokolliert wurden; der Bericht über die Herkunft von Juan 11, de Armas und seiner Frau, Beatriz Guerra; über Doña Juanas Proklamationen von 1505 und die Con Carlos' von 1516; darüber, daB er Amter als Ratsherr und Prokurator von Tenerife ausgeübt habe, von der Rückstellung der Verzehrsteuer usw. Und Weiters: ,,Ein anderer der Sohne des Wappenherolds Juan Negrín und seiner Frau María del Valle war Pedro de Armas, der Catharina Hernándes ehelichte, deren Kinder - unter anderen aus dieser Ehe - Margarita de Armas, die Pedro Buelta heiratete, auf Gomera, und Fernando de Armas, der Constanuza Martínez, Bürgerin der Insel Thenerife, ehelichte; sie waren die Eltern Martín Cosme de Armas, der Ratsherr der Insel Hierro war, welcher Nachricht über seine Abkunft und seinen Adelsstand in dieser Stadt Thenerifes im Jahre 1580 gab, was im Register des Jahres 1690 vor Hauptmann Angel Domínguez Soler, Notar dieser Stadt La Laguna, auf Seite 121 protokolliert ist." Fortgesetzt wird mit dem Bericht über die bekannte Herkunft Juan Negríns und Doña María del Valles und also geschlossen: ,,Bei diesen zwei Linien und Familien der Gómes, durch Nachkommen 211 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 von Asensio Gómes und Guiomar Gonzáles y dé Armas, durch Juan Negrín, den Wappenherold, den seine Sohne als Zunamen annahmen und von dem seine Nachkommen Gebrauch machten und einige von den Namen Negrín in Nachahmung des ersten, der seine Abkunft und dem gomerischen Edelmann Guagune zur Zeit seiner übergabe und Eroberung der Insel Gomera wahlte, gab und gibt es viele, bei denen sein Adelsstand glanzte usw." Eine Zusammenfassung desselben Berichts fmden wir in Papieren, die Don Francisco Alfonso de Armas gehorten, der sie Zeugnissen über wohlbekannte alte Adelsnachrichten hinzufügt und in La Laguna mit 4. Janner 1796 datiert; soweit auch in denen, die Don José María de las Casas gehorte, welche Millares Torres dazu dienten, die eingeborene gomerische Abkunft Juan Negríns zu bekraftigen 4 • Don Pedro Agustín del Castillo legt bei der Schilderung der Ankunft Diego de Herreras auf Gomera und des friedlichen Empfangs, den ihm seine Bewohner bereiteten, den Eingeborenen als Antwort auf sein Erstaunen über die von ihnen eingenommene Haltung folgende Wocte in den Mund: ,,Nachdem jene Leute, die vor Jahren in unser Land gekommen waren, uns bekriegt hatten, viele der Unseren toteten und wir viele der Ihren, weshalb sie uns verlieBen, stieg vom Berg ein Mann herab ( den wir mehr schatzten als irgend jemand anderen auf dieser Insel, war es doch er, dr alle Klagen schlichtete, die durch Raub und andere Dinge entstanden, und nichts billigte, das zu irgend jemandes Schaden gereichte, und dem alle gehorchten und sich mit dem abfanden, was er verfügte und anordnete; und weil dieser Mann, den sie Miguan nannten, der Sohn eines Wahrsagers - Aguamuge sein Name - war, der ihm eine Richtschnur gab, um zu erfahren, was geschehen würde), und zu vielen jener Zeit sagte, wie über das Meer Leute kommen würden, denen sie in keinem Fall die Landung verwehren und die sie gut empfangen sollten und al das annehmen sollten, was jene Leute ihnen zeigten, denn ales sei gut und sie nahmen keinerlei Gefahr oder Schaden, kamen jene doch von jenem Herrn ,,über alles" dem sie jenen Zehent entrichteten, den sie verbrannten. Und aus diesem Grunde hatten sie sie so empfangen und würden alles annehmen, was immer sie ihnen auch befehlen mochten usw." Und er fügt hinzu: ,,All dies enthalt eine eidesstattliche Bestatigung, die beglaubigt ist" und prazisiert in einer Anmerkung, daB solch ein Zeugnis aufscheint, gegeben von Antonio de la Peña, ofentlicher Notar und Vorsitzender des Gemeinderats der Insel Gomera im Jahre 1505, ein Datum, das in einigen Fassungen dieses Werkes auf 1501 abgeandert erscheint. Fort- 212 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 fahrend sagt er, daB genanntes Dokument Ibone de Armas verliehen worden sei, ,,von dem der Wahrsager abstammte" 5• Bemerkenswert sind die Analogien und Differenzen zwischen dem einen und anderen Bericht. Ein paar gleiche Worte finden wir als Reflex desselben Ursprungs: NÚñez de la Peña: ,, ....... denen, die sie üher das Meer herankommen sahen, solten sie nicht den Zutritt verwehren, sie vielmehr empfangen, ali das annehmen, was sie ihnen zeigten und sagten, denn alies würde gut sein und sie würden weder Gefahr laufen noch irgend einen Schaden nehmen, kamen sie doch von jenem Allmachtigen Herrn, dem sie den Zehent opferten, wenn sie die Früchte verbrannten, die er ihnen gah." Castillo: ,,. . . wie üher das Meer Leute kommen würden, denen sie in keinem Falle die Landung verwehren und die sie gut empfangen sollten und ali das annehmen sollten, was jene Leute ihnen zeigten, denn alles sei gut und sie nahmen keinerlei Gefahr oder Schaden, kamen jene doch von jenem Herrn, ,,über alles", dem sie jenen Zehent entrichteten, die sie verbrannten." Andererseits jedoch ist Miguan in dem Núñez de la Peña zugeschriebenen Bericht ein simples Bindeglied zwischen Aguamuge und Guajune und dieser ist es, der den Namen Juan Negrfu annahm; hingegen ist für Castillo Miguan derjenige, der Gomera Diego de Herrera ühergiht und andererseits nimmt dieser Autor von ali jenem phantastischen Bericht üher die Reise Guajunes mit Juan de Bethencourt nach Frankreich und Kastilien Ah stand. Die Analogien zwischen beiden Berichten zwingen dazu, an ihre enge Verwandtschaft zu denken und daran, daB Don Pedro Agustín del Castillo mit mehr oder minderem Glück versucht hat, Tatsachen und Personen chronologisch anzuordnen. Gema.B der Núñez de la Peña zugeschriebenen Bescheinigung befand sich jener alte Bericht unter den wohlverwahrten Papieren des Bürgers von Arucas, Fernando Armas y Troya, einem Nachkommen der ersten Wappenherolde, doch ist es der Fall, daB wir seine Beweislegungen kennen, die er in Las Palmas vor dem Landvogt der Insel, Don Félix Virto de Espinal, und dem Notar José de Betancourt Herrera im Oktober 1687 machte, und die sich auf Zeugenaussagen beschranken, die bis zu einem Ihone de Armas y Betancourt zurückgreiefn, in die Mitte des 16.J a hrhunderts; in ihnen scheint jedoch nicht solch ein Zeugnis des Notars von Gomera auf6• 213 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Anderseits wird in den relativ zahlreichen Adelsnachrichten über Mitglieder dieser Familie, die in den Archiven Tenerifes aufbewahrt werden und die bis zu den Anfangen des 19. Jahrhunderts reichen, keinerlei Erwahnung Guajunes und auch nicht des gomerischen Wahrsagers getan, und es ist bemerkenswert, was der Chronist Don Juan Nuñez de la Peña, dem der Bericht aus dem Jahre 1706 und 1707 zugeschrieben wird, im Mai 1708 in denen des Hauptmanns Don Juan Antonio Sánchez de la Torre und seiner Gattin, Doña Inés María Y anes de Villavicencio, behauptet, des Nachkommen der Armas, und worin er nicht den geringsten Bezug auf Juan Negríns gomerischen Ursprung macht 7 • Diese Tatsachen würden genügen, um zu dem Schlu.B zu gelangen, da.B der Bericht über den Wahrsager beim Kopieren eines authentischen Manuskripts Núñez de la Peñas eingeschoben worden sei und da.B Don Pedro Agustín del Castillo mit einer anderen, gleichartigen Kopie überrumpelt worden sei, doch wollen wir zuvor das sehen, was man über Juan Negrín und seine Nachkommen wei.B und uns mit der Moglichkeit auseinandersetzen, da.B die Akte von Gomera sich auf andere Personen bezieht. Juan Negrin und seine Nachkommen Fray Juan de Abreu y Galindo erwahnt un ter jenen, die Diego de Herrera und Doña Inés Peraza begleiteten, als sie sich auf die Inseln begaben - und 1454 -, Juan Negrín, den Wappenherold 8 , ein Titel, der ihm gema.B seinem Enkel, der dies 1505 erklarte, vom Konig Don Juan II. verliehen worden war, der genau in jenem Jahr starb. Wir finden ihn dann bei der Inbesitznahme der Inseln Gran Canaria und Tenerife durch Herrera, die, wie bekannt, blo.B symbolisch erfolgte. über die im Hafen von Isletas am Mittwoch, dem 12. August 1461 ausgestellte Besitzurkunde und über den Unterwerfungsakt der ,,guanartemes" von Telde und Galdar am darauffolgenden Sonntag hat jener Geschichtsschreiber berichtet, der unter den anwesenden Zeugen den Bischof von Rubicon, Don Diego López de Illescas, Juan Negrín, den Wappenherold, den Bakkalaureus Antón López, bischoflicher Provisor, den Gouverneur und Generalkapitan Alonso de Cabrera, Pedro de Padilla, Alvaro Becerra de Valdevega, Alonso Rodríguez Cabezudo, Mateo Alonso, Marcos Gómez, Francisco de Morales und Lope de Zurita zitiert und hinzufügt, da.B der Notar Hernándo de Párraga dies beglaubigte 9 • Von der zweiten wird eine authentische Kopie vom Ende des 16. Jahrhunderts aufbewahrt, die auftrags des berühmten Provinzials von Andalusien, 214 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Gonzalo Argote de Malina angefertigt wurde 10• Sie wurde der ,,BufaderoVertrag" genannt und erscheint durch Párraga selbst mit den neun Guanchen- Konigen am 21. Juli 1464 abgeschlossen. Darin heiBt es: ,,In Anwesenheit der Dolmetscher, die dort waren, das heiBt des Wappenherolds namens Lancarote und Mateas Alfonso, und vieler anderer, die die Sprache der genannten Insel Thenerife verstehen; und dann erhob der Wappenherold Juan Negrín das Banner und sagte mit lauter Stimme dreimal: ,,Thenerife, Thenerife, Thenerife - für den Konig, Don Enrique de Castilla y de León, und für meinem Herrn, den groBmütigen Ritter Diego de Herrera .... ". Und das Dokument schlieBt: ,,Anwesende Zeugen waren die obgenannten Dolmetscher, Wappenherold und Mateo Alonso, Bürger der Insel Lancarote, und Alvaro Becerra de V aldevega und García de Vergara, Bürger von Sevilla, und Juan de Avilés, Lehrer, Bürger von San Lucar de Barrameda, und Luis de Morales, Bürger der Insel Fuerteventura, und Luís de Casañas, Bürger der Insel Lancarote, und Jacomar del Fierro und Antón de Simancas, Bürger der besagten Insel Hierro, und viele andere, die die Sprache der genannten Insel Thenerife kannten." Juan Negrín heiratete, dem Anschein nach auf Fuerteventura, Doña María del Valle, die einer Familie gehobenen Standes angehoren mochte, wie dies der Gebrauch des ,,Doña" beweist, der damals so selten vorkam. Von den Sohnen, die dieses Ehepaar hatte, haben wir - auBer vom Erstgeborenen Juan und auf den wir noch zurückkommen werden - Nachrichten über Ivo oder Ivón, Pedro und Diego de Armas. lvo oder Ivón, der ,,Ibone da Armas" der Dokumente, war ein Bekannter unserer alten Geschichtsschreiber. Seine Abstammung ergibt sich aus einem in La Laguna am 4. Feber 1508 vor Juan Ruíz de Berlanga ausgefertigten Schriftstück, wonach Juan 111. de Armas, Juan Negríns Enkel, Francisco Ximénez einige Landereien abkaufte, die von ,,Ibone de Armas, Eurem Onkel" gewesen waren 11• Sein Name, in Spanien - auBer in Katalonien - wenig gebrauchlich, wo der Heilige Ivo der Anwalt der Armen und der Schutzpatron der Advokaten ist und wo er eine Kapelle in der schonen Kirche Santa María del Mar in Barcelona gehabt hat, mochte zu seiner Zeit auf den Inseln ziemlich gelaufig sein, denn wir kennen einen Ibone Hernández Herrero, den Sohn des ersten Bürgermeisters von Santa Cruz de Tenerife, Bartolomé Hernández Herrero 12, und Verwandter der Armas. Wahrscheinlich rührt seine Verwendung von den Leuten um Jean de Bethencourt her, unter denen Abreu y Galindo einen Aybone Melián zitiert 13, den wir nicht mit Sicherheit identifizieren konnten. 215 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Ibone de Armas wird von Fray Alonso de Espinosa und von Abreu y Galindo unter den Eroberern Tenerifes erwahnt 14, und die dichterische Phantasie des Lizenziaten Antonio de Viana machte aus ihm einen Hauptmann einer der Landekompanien Don Alonso Fernández de Lugos 15• Die Wirklichkeit sieht so aus, daB wir bisher jene Behauptung nicht dokumentarisch erhartet bekommen konnten, denn in den vom ersten Bürgermeister zu seinen Gunsten ausgestellten Verteilungsurkunden heiBt es nicht, daB er Eroberer sei, und es war Tatsache, daB bei denjenigen, die dies waren, dies als Nachweis für besondere Ansprüche angeführt wurde. Am 15. Juni 1485 hatte er bei einer Verteilung Landereien im Tenoyatal auf Gran Canaria erhalten 16, deren Bürger er war, als er daranging, sich auf Tenerife niederzulassen und von wo aus er sich wahrscheinlich damit befaBte, Einfalle auf Tenerife noch vor dessen Eroberung zu machen, wie dies gemaB der von ihm am 25. Juni 1497 vor dem Kanonikus von Canaria, Fernand Alvárez, abgegebenen Erklarung auf der Wachstafel hervorgeht, die alljahrlich an den Küsten von Candelaria erschien. Fray Alonso überlieferte in seiner ,,Historia de Nuestra Señora de Candelaria" das in La Laguna, der damaligen Stadt San Cristobal, datierte Dokument, am genannten Tag, der ein Sonntag war, an dem vor dem Gouverneur Alonso Fernández de Lugo und dem erwahnten Kanonikus Antonio de Arévalo erschien, standiger Bediensteter der Katholischen Konige, und als Zeugen des Geschehens Pedro und Diego Fernández vorstellte ( ohne den geringsten Zweifel die Brüder Pedro und Diego Fernández de Vera, Diego de Veras Sohne und leibliche Vettern des Eroberers von Gran Canaria), und Alonso Sánchez de Morales, alle drei gebürtig von der Insel Fuerteventura und Bürger derjenigen von Tenerife; Gonzalo Méndez, Kastilier, Pedro Maninidra und Pedro Mayor, gebürtig von der Insel Gran Canaria 17 und Pedro de Hervás und Ibone de Armas, ,,Bürger der besagten Insel Gran Canaria, die sich jetzt auf der erwahnten Insel Tenerife befinden und dort wohnen." Diese sagten aus - so erwahnt der Verfasser unter Anführungszeichen und jeder einzelne von ihnen sagte, wie es wahr war, daB jedes Jahr - da diese Insel von Unglaubigen bewohnt war - die glaubigen Christen zu ihr auf Schifen hinkamen, die auf den anliegenden Inseln wohnten, um die Guanchen genannten Kanarier zu überfallen und mitzunehmen, die dort lebten. Und daB sie, als sie zu jenem Teil hinabkamen, der Goymar genannt wird, der sich auf dieser genannten Insel befindet, besagte Wachstafel fanden, sie mitnahmen und als groBe Reliquie und mit Verehrung hielten und halten. 216 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Méndez und Alonso Sánchez de Morales und Pedro Maninidra und Pedro Mayor sagten, daB sie vor vier Jahren in diesem Teil die besagte Tafel auf der genannten Insel gesehen haben und daB sie mit vielen anderen zugegen waren, als genannte Wachstafel am besagten Ort von Goymar gefunden wurde. Und die erwahnten Pedro de Ervás und Ibone de Armas sagten, es sei mehr oder weniger zwanzig J ahre her, seit sie es wuBten und viele Personen die genannte Wachstafel tragen sahen 18." Es ist klar, daB Ibone nicht genau angibt, er personlich sei in Tenerife eingefallen, doch seine Kenntnis über ungefahr zwanzig J ahre zurück erlaubt zu mutmaBen und zu denken, daB er sich schon zur Zeit der Eroberung dieser Insel auf Gran Canaria befunden habe und derlei Expeditionen nichts Fremdes für ihn gewesen seien. Ivón de Armas erhielt Landzuteilungen in Taoro am 6.11.1501 - im AusmaB von sechs Fanegas (ca. 385 Ar) -, am 10. Janner und am l. Juni 1502 und am 30. November 1503 19 • Am 11. Oktober dieses letztgenannten Jahres bestatigt ihm Fernández de Lugo das Haben von ,,Ein Stück Landes, das da ist in Taganana, welches sich oberhalb von Juan de Armas, rechter Hand, in einem Talchen, das vier Fanegas Land umfaBt, und da es nicht für Halme ist, gebe ich es Euch, damit Ihr daraus einen Weinberg machet, gebe ich es Euch mit einem Rinnsal Wasser, das es hat, und weil die Señora Bovadilla Euch hieB, es zu zerstoren und Ihr es als Werk hingestellt habt, sage ich, daB ich es gutheiBe und das, was Ihr von heute an arbeitet"2 º. Dieses Land tauschte er mit Francisco Ximénez gegen Lindereien, die dieser im Igoharen-Tal hatte, ,,mit Zustimmung Eurer Frauen", sagt der Statthalter, als er am 3. Janner 1505 den Tausch genehmigt 21• Wer Ivón de Armas' Frau gewesen sein soll, ist nicht dokumentarisch festgehalten, doch liegt es im Bereich der Moglichkeit, daB dies eine Ana Perdomo gewesen sein konnte, die Tochter Miguel Martín Perdomos und Enkelin Arriete Perdomos, dessen Ehe nicht bekannt ist, von der wir jedoch wissen, daB er einen Sohn namens Ibone de Armas, seinerseits Vater von Andrés und Luís de Armas, hatte - Namen, die sich, wir wir sehen werden, in dieser Familie wiederholen - und von Ana und Catalina de Cabrera 22 • Ebensowenig haben wir Daten, um einen anderen Ibone de Armas zu identifizieren, der es 1545 mit der Inquisition zu tun bekam, weil seine Frau, Margarita de Betancur, den Ruf einer Bekehrten hatte, ,,von ihrem Vater her durch die Sanabria" 23 , doch ist es moglich, daB sie die Eltern von Ibone de 217 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Armas y Betancur gewesen sind, von denen Hernándo de Armas y Troya abstammte, der vorhin erwahnt wurde'. Um mit der ,,Dynastie" der Ibone de Armas zu einem Ende zu kommen, müssen wir uns auf Aybone de Armas beziehen, den Abreu Galindo als einen von denen zitiert, die mit Jean de Bethencourt kamen 24 • Sicherlich handelt es sich beim Zunamen um eine Verwechslung, der auf einen Franzosen jenes Namens angewandt wurde. Ein anderer unter den uns bekannten Sohnen Juan Negríns war Pedro de Armas, verehelicht mit Catalina Hernández, mit der er einen Hernándo de Armas bekam, Bürger von Tenerife in den Anfangen des 16. Jahrhunderts. Hernándo erschien am 6. August 1529 vor dem Oberrichter dieser Insel in Vertretung seiner Frau, Constanza Martín, zusammen mit seinem Schwager Asensio Martín, und sie verlangten, man moge ihnen den Besitz der an seinen Schwiegervater Martín Cosme verteilten Landereien übertragen, und mit dem Befehl erschienen sie zwei Tage spater vor dem Oberrichter von Realejo de Taoro, damit er dem Gebot Folge leiste. Die Urkunde war durch den Statthalter auf Martín Cosme zusammen mit Rodrigo de Vera, Diego Pestana und Rodrigo Cosme ausgestellt wurden und beinhaltete drei Stück Landes in Icod unter einem Berg mit einem Umfang von insgesamt zwolf caíces (144 ,,fanegas"), und eines dieser Landstücke reichte bis zu dem ,,Platz, wo seinerzeit die Guanchen getanzt hatten". Hernándo de Armas' und Constanza Martíns Sohn war Martín Cosme de Armas, der den Namen seines GroBvaters mütterlicherseits annahm und der, um dem Kerker wegen Verschuldung zu entgehen, seinen Adel nachweisen muBte: zuerst bei der Exekution, die ihm der Strumpfmacher Domingo Alonso 1568 anhangte und wofür er die Beweise im Oktober jenes Jahres erbrachte, indem er seine Abstammung bis auf Juan Negrín zurückführte. Unter den Zeugen scheint der Guanche Hernando Delgado auf, der - hundert J ahre alt - bekraftigt, daB ,,Pedro de Armas und Hernándo de Armas in den Berberflotten gegen die Mauren Dienst leisteten, und daB dieser Zeuge in genannten Flotten war". Vier J ahre hernach sah er sich in einen weiteren ProzeB verstrickt, als Bürge etlicher Zinspachter des Gebirgslandes des Inselrats von La Palma, und auf jener Insel eingekerkert, belegt seine adelige Abstammung und erlangt vom Magistrat die Freiheit, doch der konigliche Gerichtshof widerrief am 17. Feber 15 7 3 dieses übereinkommen und ordnete an, daB er wieder ins Gefangnis müsse, ein Befehl, der am 4. April desselben Jahres wiederholt wurde, weshalb Martín Cosme sich beeilen muBte, seine Bürgschaften vorzuweisen, um freizugehen 25. 218 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Es ist sehr leicht moglich, da.B Juan Negrfu und Dona María del Valle andere Kinder gehabt haben und da.B soundsoviele der Negrfus und Armas' der Kanarischen Inseln, besonders jener Insel Lanzarote und Fuerteventura, vom Wappenherold Diego de Herrera abstammen, und obwohl für uns dokumentarisch nur erwiesen ist, daB Juan lvón und Pedro dazugehoren, ist anzunehmen, da.B jener Diego de Armas, Obermeister des Maurerhandwerks der Expedition des Gouverneurs von Gran Canaria, Alonso Fajardo, nach Santa Cruz de Mar Pequeña 1496 und nachmaliger Bürger von Tenerife, wo er Landzuteilungen erhielt 26 gleichfalls ein Sohn Juan Negríns gewesen sei. Juan II. de Armas, wie ihn die Geschichtsschreiber zu nennen pflegen, obwohl er in Wirklichkeit der erste der Juans dieser Familie war, die den Zunamen ,,de Armas" benützte, denn seinen Vater bezeichnet man stets als ,,Juan Negrfu, Rey de Armas", ist zweifellos jener, der in Gemeinschaft mit Juan Mayor zum Prokurator für die Bürger Lanzarotes 1476 gewahlt wurde, um bei Hof gegen den Millbrauch der Herren auf der Insel Klage zu führen, weswegen er in Kastilien von den Herrera-Perazas hart verfolgt und in Güejar, in der Na.he von Granada, eingekerkert wurde, bis der konigliche Richter, Dr. Antón Rodríguez de Lillo, den einen wie den andern in Freiheit setzte 27 • Juan II. de Armas verehelichte sich mit Beatriz Guerra, damals Witwe Jacomars, der wahrscheinlich derjenige war, der seinen Namen den ,,Landereien von Jacomar" (,,Tierras de Jacomar") auf Fuerteventura gab, die spater den Cardonas gehorten 28 , und der jener J acornar del Fierro sein konnte, ein Zeuge der Besitznehmungsurkunde Tenerifes durch Diego de Herrera, und welcher von der Insel Hierro aus sich damit befa.Bte, Einfalle auf die Insel La Palma zu unternehmen, die damals noch nicht unterworfen war, um Eingeborene gefangen- und ihnen ihr Vieh wegzunehmen; der eine Schwester des Hauptlings Garehagua totete, als er versuchte, sie gefangenzunehmen und wobei Abreu Galindo diese Episode wir folgt schildert: ,,Diese wandte sich, als sie sich gefangen sah, gegen den Christen aus Hierro, der sich Jacomar nannte, und brachte ihn in solche Bedrangnis, da.B er es für angebracht hielt, sich der Wafen zu bedienen, und so versetzte er ihr Schwertstreiche und totete sie. Doch die Rache lieB nicht lang auf sich warten; denn von da an, nach ein paar Tagen, schlossen die Bewohner Palmas mit denen Hierros einen Wafenstillstand, und unter diesem Frieden kamen die Christen nach La Palma, um zu verhandeln; unter ihnen kam Jacomar, derjenige, der Garehaguas Schwester getotet hatte, und da er nicht wuBte, wer es war, die er getotet hatte, schloB er mit diesem Garehagua Freundschaft, und im Gesprach erzahlte er ihm den Vorfall, der sich mit der Be- 219 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 wohnerin Palmas zugetragen hatte. Garehuagua fragte ihn um die Merkmale der Palmesin, und als er begrif, daB dies seine Schwester gewesen war, sagte er zu ihm, sein Schicksal habe ihn dorthingeführt, denn nun bleibe seine Schwester nicht ungera.cht; und damit kehrte er eine Lanze um, die statt des Eisens ein Ziegenhorn trug und stieB ihn damit in den Wanst und totete ihn, ohne daB ihm ha.tte geholfen werden konnen, wodurch der geschlossene Wafenstillstand gebrochen wurde" 29 • Der }acornar, den Beatriz Guerra heiratete, mochte gewesen sein wer immer 30 , aus ihrer ersten Ehe hatte diese nur Catalina Guerra, verheiratet mit Juan de Badajoz, Eroberer und Geschworener von Tenerife, verstorben vor 1506, nachdem sie drei Kinder gezeugt hatte: Juan de la Rosa, María de la Mota und Beatriz Guerra. Gema.B den Adelsnachrichten des Lizenziaten Mateo de Armas waren die Enkel Beatriz Guerras und ihres zweiten Mannes Verwandte von Doña María de la O Muxica. Einer der Zeugen, der Hauptmann Pedro de Ocampo, sagt aus: ,,Sie sind Verwandte der Herren von Fuerteventura, und dieser Zeuge hat das Testament der Doña María de la O Moxica gesehen, der Mutter Don Gonzalo de Saavedras, und sie schickt ihm einige Legate und za.hit sie zu ihren Verwandten." Diese Familienverbindung muBte aus einer engen Verwandtschaft zwischen Beatriz Guerra und Catalina Guerra herrühren,der Frau des Eroberers von Gran Canaria, Juan de Ceberio Muxica und GroBmutter Doña Marías de la O. Juan II. de Armas verstarb vor 1505, in welchem Jahr sein Sohn und Namensvetter die Banner in der Proklamation der Konigin Doña Juana erhob, als Nachfolger seines Vaters im Amt des Wappenherolds. Beatriz Guerra lebte in La Laguna seit den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts; am 21.9.1506 bezeugte sie vor Sebastián Páez, die Tochter aus ihrer ersten Ehe sei bereits gestorben und aus der zweiten habe sie drei Kinder: Juan, Luis und Andrés, doch lebte sie noch mehr als zwanzig J ahre, denn am 27. August 1511 erstellte sie vor Hernán Guerra ein neues Testament, und am 17. Juni 1527 vor Bernardino Justiniano wieder. Sie hatte ihre Enkelin Beatriz Guerra überlebt, weshalb sie zur Verteilung ihrer Erbschaft deren Sohne: Luis, der ohne Nachkommenschaft gestorben ist - zwolf Jahre spa.ter - und Andrés, der zwei Kinder hinterlassen hatte, Juan und Beatriz31 • Bei ihrem Tode muBte Beatriz Guerra reichlich viele Jahre za.hlen. Die Sohne Juans II. de Armas, Juan, Luis und Andrés de Armas, erhielten im Verein mit ihren Vettern, Ihone Hernández Herrero, Pedro Negrín und Jácome Sánchez Negrín, die konigliche Gunst (datiert in Medina del Campo 220 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 mit 14. Marz 1515), daB der Inselrat von Tenerife sie nicht daran hindern dürfe, von ihren Landereien Weizen, Gerste und Vieh von dieser Insel auf die anderen zu schafen; dem widersetzt sich der Gemeinderat und verlangt deren Widerruf, als er die Kapitel billigt, die Juan Benítez am folgenden 22. J uní an den Hof bringen sollte 32 • Der Unternehmungsfreudigste der drei scheint Luis gewesen zu sein: Er war Bürger von Gran Canaria, und das Privileg, das er am 7. Juni 1513 von den Konigen erlangte, ist von augenscheinlichem Interesse, namlich, alle Gewasser der Inseln Tenerife und La Palma zu nutzen, die bis zu jenem Datum noch nicht vergeben waren, und sich ein Drittel dessen, was er herauswirtschaftete und gewinne, zu behalten, wahrend die restlichen zwei Drittel für das blieben, was die Krone damit bestimme. Das konigliche Schreiben legte er am 29.12.1513 im Statthalteramt vor, und im Janner 1514 gab er einen Bericht über die noch nicht genutzten Wasser: den Río de los Abades in Abona, den Río de Abona, das Wasser von Afonchas in Adexe, den Río de Adexe, die Wasser des Tauso und Tagra, gleichfalls in Adexe, das von Mascan in Daute; das, was neben dem Rücken von Tyhaigan in Icoden herauskam; das nicht genutzte von der ,,Mutter des Gerinnes, das in den Araotava" auf Tenerife kommt, und auf La Palma unter anderem die Wasser von Cuparono, Apunyon (nicht Apurón) und die von Tasacorte, von denen - wie versichert wird - fünfzehn Hacken übrig blieben.. Einer seiner Zeugen, Antón Gutiérrez Calderón, bekraftigte, daB, als die Deutschen die Anlage gekauft hatten, die Agenten, besonders Juan Auguste, sagten, man hatte mehr als viertausend Dukaten in die Entnahme des Wasserüberschusses stecken müssen. Dies ist das erste Beispiel, das wir von den Inseln kennen, bei dem das Wasser als Hauptgut, vom Land getrennt, gewahrt wird, und wir konnen bekraftigen, daB Luis de Armas der Initiator dieses Geschafts war, das allmahlich zu einem der lukrativsten auf den Inseln geworden war. Im selben Jahr 1513 erhielt Luis einen Ratsposten im Inselrat von Tenerife, den er vom 30. Dezember an ausübt 33 • Seine ehrgeizigen Plane brechen jedoch mit seinem 1515 unter uns unbekannten Umstanden eingetretenen Tod ab. Andrés war mit Inés Sánchez verheiratet gewesen, der Tochter Juan Delgados und María Berriels, vaterlicherseits Enkelin von Luis Sánchez und María Chemida und mütterlicherseits von Juan Berriel 34 • Von ihrem Vater her mochte sie eine Verwandte des Hauptmanns Pedro Chemida sein, des Burgvogts des Turms von Gando durch Diego de Herrera 35 , und bei seinem Gro.Bvater mütterlicherseits ist es angebracht, ihn mit dem Gouverneur 221 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Lanzarotes seines Namens zu identifizieren, der in der Información de Cabitos erwahnt wird, oder zumindest würde er sein naher Verwandter sein und zweifelsohne Ahkommling eines Le Verrier von den Gefahrten Jean de Béthencourts. Beatriz Guerra sagt in ihrem Testament von 1527, daB ihr von ihrem Sohn Andrés zwei Enkelkinder geblieben seien, Juan und Beatriz, von denen wir keine weiteren Nachrichten haben. Inés Sánchez, seine Witwe, verehelichte sich neuerlich mit J ácome Catana. In den Berichten Martín Cosme de Armas von 1568 erklarte Hernando Delgado, der hundert Jahre za.hiende Guanche: ,,DaB Juan de Armas Eroherer der Insel war, denn zur Zeit der Eroberung war dieser Zeuge vierzehn oder fünfzehn J ahre alt und gehürtig von dieser Insel und er kannte ihn von jener Gelegenheit her". Und in denen des Lizenziaten Mateo de Armas von 1618 bekraftigte Baltasar de Almansa, was er gesehen hatte: ,, .... den Titel der Zuteilung durch den Herrn Statthalter an Andrés und Juan de Armas im Jahre sechs, von Landereien, Gewassern und Hohlen, denn mit ihren Wafen und Pferden halfen sie, diese Insel zu gewinnen". In Wirklichkeit wird in der Zuteilungsurkunde, die wir kennen, die zugunsten von Juan, Diego und Ibone de Armas ausgestellt ist, nicht gesagt, daB sie Eroherer gewesen seien. Juan 111 de Armas folgte als Erstgeborener seinem Vater im Amt als Wappenherold, und als solcher schwang er das Banner Kastiliens bei den Proklamationen der Doña Juana la Loca und ihres Sohnes Don Carlos, die in La Laguna am 10. Feber 1505, hzw. am 16. Juni 1516 stattfanden; am 17. September 1508 wurde er zum Wahler des ,,personero" der Insel bestellt und am 26. Juni 1518 wahlte man ihn auf diesen Pasten. 1529 ersuchte er den Inselrat, man moge ihm das zurückgeben, was man von ihm als ,,Verzehrsteuer" eingetrieben hatte, von der er sich befreit betrachte als adeliger Ritter, wozu er seine Belege vorlegte, sowie auch das Originalschreiben des Katholischen Konigs, in dem Doña Isabels Tod kundgemacht wurde, und der Inselrat genehmigte das, worum er bat, am 26. April des genannten Jahres 36 • Am 22. Feber 1505, wenige Tage nach der Proklamation der Konigin Doña Juana, erschien Juan de Armas vor dem Oberbürgermeister der Insel, Jaime Joven, und dem Notar Antón de Vallejo, um Nachweise dafür zu erbringen, daB ,,Durch den Konig Don Juan mein GroBvater Juan Negrín Wappenherold wurde durch konigliche Gnade, die ihn dazu machte, und daB er besagtes 222 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Amt lange Zeit ausübte, bis er verschied und es erblich meinem Vater, Juan de Armas zufiel, als seinem gesetzlichen alteren Sohn, das ihm als Erstgeburtsrech t zustand, und jetzt, Herr, hin ich Erbe des genannten Juan de Armas, als sein gesetzlicher erstgeborener Sohn, und da dies durch den hochedlen Herrn Statthalter Don Alonso Fernández de Lugo, und Justiz und Regierung und Bürger und Bewohner dieser Insel Thenerife, gesehen wurde, daB ich durch direkte Linie zur Nachfolge kam, um Wappenherold zu sein, wahlten sie mich dafür und gaben mir die koniglichen Banner durch die Konigin Doña Juana, unsere Herrin, und sie richteten mich wie einen Konig her, bekleidet mit Gewandem aus schwarzer Seide und einem Schild mit den koniglichen Wappen der besagten Konigin Doña Juana und geboten mir, daB ich das Banner hochhalten solle und weil ich in dem Obgenannten der Konigin Doña Juana und dem Konig Don Fernándo, ihrem Vater, Dienst leistete, und damit ihre Hoheiten davon Mitwisser seien, damit man mir bestatige für mich und meine Kinder und Erben, bitte ich, da.B man abschlie.B e .... ". Der Oberbürgermeister sagt, man moge die angebotene Information zur Kenntnis nehmen, obwohl es aktenkundig sei un feststehe. Er stellt sechs Zeugen vor: Pedro Fernández, Lope de Salazar, Juan Delgado, Gonzalo Mexía, Antón Viejo und Bartholomé Hernández, den Bürgermeister von Santa Cruz. Ihre Erklarungen sind gleichen Inhalts: Sie hatten Juan Negrín gekannt, den Wappenherold durch Don Juan 11., ,,und er trug fortgesetzt als Wappenherold einen Wappenschild aus Silber; er war zu jenen Zeiten ofentlich und allgemein sehr bekannt und daB er bei den Verhandlungen bei den Eroberungen dieser Insel den Dolmetscher und Vermittler bei Kriegs- und Friedenschlüssen abgab", und sie kannten seinen altesten gesetzlichen Sohn, Juan de Armas, und seinen Enkel, der damals Wappenherold war. Diese Beweise haben wegen ihres Alters besonderen Wert und es ist bemerkenswert, daB bei ihnen nicht die geringste Anspielung auf einen eingeborenen Ursprung der Familie noch auf Verdienste bei der Eroberung La Gomeras vorkommt. Die Kenntnis der Sprache der Ureinwohner ist nicht ausreichend dafür, abzuleiten, daB auch Juan Negrín einer gewesen ware. Es genügt, den Schlu.B der Párraga-Akte von 1464 zu lesen, mit der Aufzahlung derer, die die Sprache der Guanchen kannten, und wir sehen, daB viele von ihnen nichts Eingeborenes an sich hatten; der Aufenthalt auf den Inseln durch viele Jahre hindurch, in taglichem Kontakt mit ihren Bewohnern, war hinreichend dafür, um sich mit ihnen verstandigen zu konnen. 223 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Juan 111 de Armas erhielt vom Statthalteramt Zuteilungen zu seinen Gunsten am 23. August 1500, am 16. Ma.rz 1502 und am 6. Mai 1503, doch als er seine Titel dem Reformator Juan Ortiz de Zárate am 16. August 1508 vorlegte, tat er dies bloB mit den Dokument von 1502, womit ihm anderthalb ,,Caíz" Trockenlandes in Taganana, im Hügelland, zugeteilt worden waren, sowie des Kaufvertrages an Francisco Ximénez, am 4. Feber 1508, über Landereien, die diesem in Nachbarschaft gegeben worden waren, sowie derer, die er mit Ibone de Armas getauscht hatte, die einen wie die anderen im Taganana-Tal selbst37 , wo er wohnte, ,,wobei es kein Hindernis war, daB er ein Haus in dieser Stadt San Cristóval hatte", sagen die Zeugen der Adelsnachrichten des Lizentiaten Mateo de Armas, und einer davon, Baltasar de Almansa, fügt hinzu, daB ,,Juan de Armas im SchloB Mar Pequeña war, und dort einen sehr groBen Teil seines Besitzes ausgab, und daB er dann auf die Insel Fuerteventura zu leben zog und so nicht das Banner entfaltete, und sagen harte, daB durch seine Abwesenheit (mit dem Banner) der Inselrat, Justiz und Regierung der Insel blieben." Beim Tode seines Bruders Luis, verlangte und erhielt Juan 111. von der Konigin Doña Juana durch einen in der Stadt Galisteo am 17. Dezember 1515 datierten Brief, daB die Gunst des Drittels der Wasser, die er auf den Inseln La Palma und Tenerife gewanne, die von jenem 1513 erlangt worden ware - ,,der genannte Luys de Armas - heiBt es im Dokument - verstand es zu Lebzeiten, besagtes Wasser zu gewinnen und gewann einen bestimmten Teil davon", ihm zu seinen Gunsten übertragen werde 38 • Juan 111 de Armas erstellte am 21. Juni 1532 in La Laguna vor Bernardino Justiniano ein Testament, und in einer seiner Klauseln erklart er, daB er noch 35 ,,doblas" (Goldmünzen) schulde, ,,weshalb ich mich in der Armada für die Berberei verdingte". Oh er nach diesem Datum nach Fuerteventura zurückkehrte oder nicht oder oh Baltasar de Almansa sich auf Reisen bezieht, die er wahrend seines Lebens nach jener Insel unternommen habe, die eintraglicher waren als sich damit zu befassen, das Banner zu tragen, denn er würde hinfahren, um seine Interessen zu wahren und die Ernten und das Vieh einzubringen, um sie zu verkaufen, das wissen wir nicht, denn wir haben auch keine Nachrichten darüber, oh er dazukam, einige der Gewasser zu nutzen, wozu ihm die konigliche Gunst von 1515 das Recht gegeben hatte. Der dritte Wappenherold war mit Anna Sánchez verehelicht, der Schwester seiner Schwagerin Inés und daher Tochter Juan Delgados und María Berriels, die am 3. Feber 1558 ein Testament und am 21. Juni 1563 einen 224 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Testamentnachtrag erstellte 39• Neun Kinder erwahnt dieses Ehepaar in seinen letzwilligen Verfügungen: Antón de Armas, der Erstgeborene, verheiratet mit Beatriz de Baeno, Tochter des Nicolás de Baena, Stellvertreter des Oberlandvogts von Tenerife, starb jung und mit Kindern, von denen wir nichts wissen. Der zweite nannte sich Luis de Armas, und von ihm und seinem Bruder Melchor sagen die Zeugen in den Nachrichten des Lizenziaten Mateo de Armas, da.B sie Legatnehmer Doña María de la O Muxicas waren und da.B es Gerüchte gebe über die Gunst, die ihnen der Graf von Lanzarote erwies, den sie auf seinen Einfallen in der Berberei begleiteten, und sie fügen an, da.B ,,er das Banner zu den Festen San Cristóbals hiBte." Er verehelichte sich mit María de Placeres, und seine mannliche Nachkommenschaft endete mit seinem Enkel Luis. lm Manuskript Núñez de la Peñas wird seine Abstammung weiterverfolgt bis zum Feldzeugmeister Don Francisco Fernando de San Martín Llerena, Ritter des Alcántara-Ordens, zum Brigademajor von Tenerife Don Gregorio de San Martín Llerena und zum Ritter von Calatrava, Don Gabriel de Mon teverde Llerena. Der dritte, Melchor de Armas, ,,hiBte die Standarte der Kavallerie" gema.B den Zeugen Mateo de Armas'. Als der Kaiser auf die Krone Kastiliens verzichtete, verlangte er, da.B ihm der Inselrat die konigliche Fahne und das Banner übergebe, um sie bei der Proklamation Felipes 11. zu schwingen, doch erreichte er das nicht. Aus einer Ehe mit Antonia Cerezo gingen keine Kinder hervor und diese traf in ihrem Testament vom 21. Janner 1570 vor Juan del Castillo Verfügungen, wonach die Nefen ihres Mannes und deren Nachkommen NutznieBer sein sollten. Die vierte hieB Catalina Guerra, heiratete Carda de Alcubillo, el Mozo; die funfte, Francisca de Armas, war die Frau Gregorio Castellanos, des Sohnes des Eroberers und Landvogts von Gran Canaria und Tenerife, Guillén Castellano. Die sechste, María de Armas, schloB mit Hernán Gómez den Ehebund, dem Sohn des Eroberers Asensio Gómez und von Guiomar González. Sie lebten in Tejina und María de Armas erstellte vor Juan Nuñez Jáimez am 4. Mai 1585 ihr Testament. Sie hinterlieB sechs Kinder: Catalina Gómez, mit ihrem Mann Juan Fernández de Sa, UrgroBmutter des Lizenziaten Gaspar Cardoso de Armas Albornoz, durch Seine Majestat mit der Pfarre Nuestra Señora de las Nieves in Taganana belehnt, der Berichte über seine Abstammung schrieb, auf die wir Bezug genommen haben; Gaspara de Armas, verehelicht mit Gaspar Quirós de Herrera; María de Armas, mit Juan López de la 225 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Fortaleza; Juliana de Armas, mit Gaspar Díaz; Leonor de Armas, mit Hernán Sánchez, und einen Sohn, Melchor de Armas, erster Besitzer der von seiner Tante Antonia Cerezo übertragenen Güter; er lieB sich auf Fuerteventura nieder, auf welcher Insel er Landvogt und Oberbürgermeister wurde und wo er Nachkommenschaft aus seiner Verbindung mit Juana de la Peña Monroy hinterlieB. Die siebente nannte sich Gaspara de Armas, heiratete zuerst Gonzalo Pérez, einen hofischen Grafen, und zum zweitenmal Diego Hernández de la Mota, den Sohn ihrer Base María de la Mota, die schon vorhin genannt wurde. Die achte, Inés de Armas, verehelichte sich mit Diego Pérez Lorenzo, dem Bürgermeister von Santa Cruz de Tenerife, und sie waren die Eltern María de Armas', die zwei Ehen schloB: die erste mit Pedro Sánchez, mit dem sie den Lizenziaten Mateo de Armas bekam, den mit Los Remedios in La Laguna Belehnten, Kommissar des Heiligen Ofiziums, mehrmals erwahnt durch die Urkunden, die er 1614 und 1618 ausstellte; und die zweite, in der Empfangniskirche von Santa Cruz de Tenerife, am 12. August 1595, mit dem Brigademajor Jerónimo de Saavedra, der jenen Pasten durch konigliche Ernennung vom 20. Mai 1587 erhalten hatte und der einer der getreuesten Freunde des berühmten Ingenieurs aus Cremona, Leonardo Torriani, wahrend dessen Aufenthalts auf Tenerife war 40 • SchlieBlich heiratete die neunte Tochter Juans Ill de Armas, Catalina de Armas, Pedro Hernández, ohne daB wir eine andere Nachricht von ihm hatten. Wir wollen nicht damit fortfahren, die Abstammung dieses Zweiges der Armas weiterzuverfolgen, die im übrigen zahlreich ist, denn sie entgleitet unserer Absicht, wenn wir jedoch einmal mehr wiederholen müssen, daB in den vielen Dokumenten, die den Berichten über ihren Adel, die wir zitiert haben, hinzugefügt werden, wie auch in anderen, spateren über diese Familie, dann gibt es nicht den geringsten Hinweis darauf, daB sie von gomerischen Eingeborenen abstammen konnten; eher wird im Gegenteil wiederholt, daB sie ,,alte Christen waren, ohne Mischung mit Mauren, Juden und auch nicht mit Neubekehrten". Es ist wohl sicher, daB man auch nicht sagt, welcher Art die Herkunft Juan Negríns gewesen sei, wie es selten ist, daB sie in denen vieler anderer Familien zweifellos europaischen Ursprungs angegeben wird. Wir konnen bekraftigen, daB wir von den Eroberern und ersten Siedlern der Inseln heute bloB den genauen Ort ihrer Geburt und die vorhergehenden Generationen 226 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 dann kennen, wenn sie Neuchristen von Juden oder Morisken her waren, denn die Inquisition lieB, wenn sie von jenen nicht die Erklarung erlangte, ihre wirksame Organisation spielen, bis sie ihren Ursprung entdeckt hatte. Bedenken wir nun, daB wir noch von den hervorragendsten Eroberern, wie Don Alonso Fernández de Lugo, Hernando del Hoyo und sovielen anderen mit Sicherheit nicht einmal wissen, wer ihre Eltern waren. Man muB aber auch daran erinnern, daB in Familien, die von bemerkenswerten Eingeborenen abstammten: Don Fernándo Guanarteme, Don Diego de Adexe, den Ibautes, ,,alteingesessenen Adeligen von Anaga", nicht nur nicht ihr Ursprung verborgen wurde, sondern daB sie ihn herausstrichen als Nachweis ihres Adels, und nichts davon scheint irgendwo in den zitierten Berichten über die Armas auf. Der Zuname Negrfu des ersten Mitglieds dieser Familie konnte auf einen italienischen Ursprung dieser hinweisen, denn es ist ein Name, der auf jener Halbinsel vorkommt, aber es ist auch nicht unmoglich, daB er seiner Konstruktion wegen spanisch ware41 • Di.e gomerischen Armas Nachdem von uns ohne den geringsten Zweifel die Moglichkeit ausgeschlossen wurde, Juan Negrín mit Guajune gleichzusetzen, konnen wir nicht umhin, uns auf die Nachrichten festzulegen, die uns - notgedrungenerweise unvollstandig - die Notariatsprotokolle von Tenerife aus den Anfangen des 16. Jahrhunderts über Eingeborene der Insel Gomera geben, die den Zunamen ,,Armas" führten, den sie zweifellos von Juan Negríns Nachkommen genommen haben. Ein Fernando de Armas, ,,Gomerer", das heiBt, Eingeborener jener Insel, erstellte am 5. September 1525 vor Anton de Vallejo in La Laguna ein Testament, ,,denn ich fahre mit der Armada in die Berberei, mit dem Herrn Statthalter". Er erklart, er sei mit Constanza Martín oder Martínez ( erscheint auf beide Arten geschrieben) verheiratet, der Tochter Francisco Fernández; daB er eine Schwester habe, genannt Margarita de Armas, einen Onkel, Juan de Armas, und einen Vetter, dessen Sohn Antón de Armas. Er zitiert andere Eingeborene, mit denen er anhangige Geschafte habe: Pedro de Vargas, Gomerer; Juan Buypano, gebürtig aus Fuerteventura, und Guanchifrra aus Tenerife. Fernando de Armas lebte in Güímar und seine Verwandten und die anderen Eingeborenen in Adexe; und er hinterlieB zwei Sohne: Salvador und Francisco de Armas 42 • 227 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Es ist interessant, hervorzuheben, daB der Name dieses Gomerers und derjenige seiner Frau mit dem des Sohnes von Pedro de Armas und Enkels Juan Negríns zusammenfallt, von dem wir an geeigneter Stelle sprechen, und mit dem seiner Gattin; denn dieser Fernando de Armas hatte eine Schwester, Margarita de Armas, die wir gut mit derjenigen gleichsetzen konnten, die der Bericht von Gomera als verheiratet mit Pedro Buelta erwahnt; daB die Namen des Onkels und des Vetters dieses Fernando - Juan und Antón - haufig in der Nachkommenschaft Juan Negríns vorkommen und daB allein der dokumentarisch erbrachte Nachweis, daB der Vater dieser Constanza Martínez Francisco Fernández war und der der Frau des anderen Fernando de Armas Martín Cosme, klar zu unterscheiden gestattet, daB es sich um zwei verschiedene Personen handelt, denn der Umstand, daB im Testament des Gomerers unter seinen Sohnen nicht ein Martín Cosme de Armas aufscheint, war nicht Beweis genug, zumal es im Bereich des Moglichen lag, daB er lebend aus der Berberei zurückgekehrt sein und noch weitere Sohne gehabt haben konnte. Wenn jenes Zusammentreffen die Indentifizierung der beiden zeitgenossischen Fernandos de Armas schwierig gestaltet, so kann es nicht verwundern, daB man sie Jahrhunderte hernach verwechselt, ohne die Notwendigkeit, daran zu denken, daB Interesse bestanden haben konnte, die Verdienste des einen denen des anderen hinzuzufügen, wie dies ja hatte sein konnen. Weitere zwei Juan de Armas, beide Gomerer, finden wir auf Tenerife am Anfang des 16.Jahrhunderts: den einen mit Catalina de Güímar vermahlt, mit der er zwei Sohne hatte: Juan und Pedro de Armas, deren Vormundschaft vor Sebastián Páez 1513 hinausgeschoben wurde; den anderen mit Constanza Hernández, welche, schon als Witwe, 1545 vor Gaspar Justiniano testierte; in diesem Dokument erklart sie als ihre Kinder Mación (Maciot) de Armas, Pedro Hernández de Armas, Hernando de Armas und Francisco Hernández, und eine Catalina de Armas, die Frau Pedro del Obispos, beide Eingeborene von Gomera, die die Eltern von Pedro de Armas, Leonor de Armas, María Hernández, Ana Hernández und Isabels waren 43• Diese notgedrungenerweise unvollstandigen Beispiele, zumal sie nur eine begrenzte Anzahl von Gomerern erfassen konnen, genügen dennoch, um zu beweisen, daB eine oder mehrere eingeborene Familien dieser Insel den Zunamen ,,de Armas" annahmen, und daB, zusammen mit dem, was wir gesagt haben, die Beziehung derselben zu Juan Negrín und seinen Nachkommen keine andere sein konnte als die, daB er sie an Kindes Statt angenommen oder aufgezogen und ihnen seinen Namen gegeben hatte. 228 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Di.e Tochter des Grof3en Konigs Doktor Gaspar Fructuoso bringt in Kapitel XX des Buches I seiner ,,Saudades da Terra", das er betitelt: ,,Wie die Gomera benannte Insel entdeckt und genommen wurde und einige Dinge darüber", einen Bericht über ihre friedliche Besetzung durch den vizcainischen Hauptmann Juan Machín und Hernán Peraza (den er irrtümlich Don Diego de Ayala nennt), und als er die Insel beschreibt, sagt er (Altportugiesisch): ,,Weiter weg .... gibt es ein Tal, genannt das des GroBen Konigs, welcher eine Tochter namens Aremoga hatte, was in der Inselsprache ,,Gomererin" oder ,,Gomeiroga" heillen will, das ist dasselbe wie ,,weise Frau"; diese, heillt es, sagte zu ihrem Vater, als sie erfuhr, daB andere Leute die Insel betreten hatten: ,,Gott will mit uns sein, du aber wirst nicht Konig sein, lass' sie uns ansehen, denn sie ehren dich und man kann ihnen gehorchen, denn diese sind Gottes Sohne. Und dann stiegen ihr Vater und sie wie auf Stelzen hinauf, um die Kapitane und Schife zu sehen, die von allen anderen Konigen angekündigt worden waren, von denen es fünf auf der Insel gab." Und spater fügt er hinzu: ,,Und so singen die Gomerer einen Trauergesang: ,,Ana Sánchez, Ana Sánchez, Blum' des Tales von Gran Rey, Wünsche heg' ich, dich zu fassen, Doch mehr Heil bringt's, dich zu schaun; Blum' des Tales von Gran Rey." Und indem sie es oftmals wiederholen mit groBen Gefühl, sagen sie, dies sei ein Lied für die Tochter des GroBen Konigs namens Aregoma oder Aremoga, die dann spater, als sie sich zum Christentum bekehrte, sagte, sie wolle sich Anna nennen, weil man ihr erzahlt hatte, die Heilige Anna sei die Mutter Unserer lieben Frau, der Muttergottes, gewesen. Und so nannte sie sich, und ihr Vater Don Sancho, von dem sie den Zunamen Sanchez übernahm; daher singen die Inselbewohner den genannten Trauergesang oder Sehnsuchtsgesang aus Sehnsucht nach ihr, die nach Spanien sterben gehen wollte, um zu sehen, wo die Manner, die Sohne Gottes seien, die für sie Ursache sovieles Guten waren, und man sagt, daB dieses wunderschone Madchen nie heiraten wollte und daB es am Hofe der Konigin Doña Isabel glückselig starb" 4• Konnte dieser Bericht irgendeine Beziehung zur Sage von Aguamuje 229 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 haben? Es gibt da etliche analoge Elemente: einen entschlossenen Willen zur Unterwerfung unter die Leute, die von au.Ben kommen würden, ,,von jenem Herrn überalles" oder ,,weil sie Gottes Sohne sind", wobei es nicht viel Unterschied gibt, und in der Reise und im Aufenthalt der Personen am kastilischen Hofe. Freilich gibt es auch beachtliche Differenzen, aber vergessen wir auch nicht, da.B der Risco de Aguamuje (Fels des Aguamuje) und die Cuevas del Adivino (Hohlen des Wahrsagers) genau am Abhang der Schlucht des Valle del Gran Rey gelegen sind, das hei.Bt, im Lande Aremogas und ihres Vaters. Álvarez Delgado sagt, da.B ,,die lokalen überlieferungen des Valle Gran Rey haufig die Taten Aguamujes mit Hupalupa verwechseln. Denn wahrend die am besten Unterrichteten Hupalupa zum ,,gro.Ben Konig" machen und Aguamuje zum ,,Wahrsager", wie dies tatsachlich war, verwandeln andere die ,,Hohle des Wahrsagers" in eine Wohnstatte Hupalupas, und indem sie ihm seinen Rang nehmen, behaupten sie, der ,,gran rey" (gro.Be Konig) sei Aguamuje gewesen, den andere wieder nicht kennen 45 .'' Es soll nicht in das Studium noch ungeloster Probleme eingetreten werden, wie das der Stellung, die der gro.Be Konig in der politischen vorspanischen gomerischen Organisation innegehabt haben mag, an dessen Existenz vernünftigerweise nicht gezweifelt werden kann; das Problem, oh Aguamuje eine konigliche und wirkliche Personlichkeit gewesen sei oder nicht, welcher Art seine Beschaffenheit und die Zeitspanne gewesen sei, in der er gelebt habe,ohne da.B die Landschaftsbezeichnungen ,,Aguamuje-Fels" und ,,Hohle des Wahrsagers" ein entscheidendes Argument zu seinen Gunsten waren, worauf der Falscher des 18. Jahrhunderts die Sage aufbauen konnte; allerdings mu.B man sehr in Betracht ziehen, da.B solch ein Fels und solche Hohlen sich im Valle del Gran Rey befinden, das genau Aremogas Land ist, Aremogas, die ihrem Vater die Unterwerfung unter Machín und Peraza riet und an eine mogliche Verwandtschaft zwischen der Sage vom Wahrsager und dem Inhalt des Berichtes Gaspar Fructuosos denken la.Bt, den dieser über Don Fernando Sarmiento erfuhr, den Sohn des Grafen Don Guillén, mehr oder minder in dem Jahrhundert, da es sich zugetragen hatte, und der glaubwürdig ist, unter anderen Gründen deswegen, weil er gerade weniger ausschlie.Blich günstig für die Perazas im Zusammenhang mit der Beherrschung von Gomera und Hierro ist als jene Berichte unserer übrigen Geschich tsschreiber. Es ist sehr leicht moglich, da.B die Haltung des Gro.Ben Konigs und seiner 230 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Tochter gegenüber den Invasoren, die durch mündliche Überlieferung überbracht wurde, sich mit der Zeit geandert haben mag und im Laufe von zweieinhalb J ahrhunderten, als sie schriftlich aufgezeichnet wurde, dorthin gelangt ist, daB Namen und Zeitspanne geandert wurden, ohne zu vergessen, daB der Sammler, wer immer er auch gewesen sein mag, nicht bewiesen hat, daB er eine mit übermaBigen Skrupeln behaftete Person gewesen sei. Schluflf o lgerungen Vom Ergebnis dieser Studie kann man unserer Ansicht nach dazu gelangen, folgende SchluBfolgerungen zu ziehen: l. Die Gleichsetzung Juan Negríns mit Guajune oder mit irgend einem anderen Eingeborenen von Gomera ist vollig abzulehnen. Juan Negrín, Wappenherold durch Don Juan 11. von Kastilien, war Kastilier oder zumindest Europaer, kam auf die Inseln mit Diego de Herrera und Doña Inés Peraza und gab auf den Kanaren der Familie den Ursprung, die sich in einigen ihrer Zweige ,,de Armas" nannte, einen Namen, den sie von ihrem Beruf übernahm. 2. Als die Insel Gomera durch Machín und Peraza unterjocht wurde, oder in unmittelbar darauf folgenden J ahren, nahmen einer oder mehrere Eingeborene derselben den Zunamen ,,de Armas" an, zweifellos, weil sie von Mitgliedern jener anderen Familie an Kindes Statt angenommen worden waren oder diesen gedient hatten, und sie übernahmen von ihr haufig sogar die Taufnamen. 3. Um die zweite Dekade des 18.Jahrhunderts fügte ein unbekannter Stammbaumforscher in einen Bericht über die Familie Gómez de Armas auf Tenerife die Sage von Aguamuje ein, die er dem Chronisten Don Juan Núñez de la Peña verdankte. 4. Keiner unserer ersten Geschichtsschreiber bis hinauf zu Don Pedro Agustín del Castillo kannte solch eine Legende oder nahm darauf Bezug, deren Verfasser nicht Don Juan Núñez de la Peña sein konnte, der zu einem spateren Zeitpunkt als dem ihm durch den Falscher zugeschriebenen in Adelsnachrichten über etliche ,,Armas" aussagt, ohne die geringste Andeutung der Sage zu machen. 5. Don Pedro Agustín del Castillo, der sich wohl auf eine Kopie des gefalschten Berichts der Gómez de Armas stützt oder moglicherweise auf ein anderes, vorhergehendes, gleichfalls gefalschtes Dokument über Juan 231 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Negrín, nahm erstmals unter den Geschichtsschreibern der Inseln die Sage von Aguamuje auf, adaptierte sie nach seiner Art. Wenn jene zweite Annahme richtig ist, so steht unbestreitbar fest, daB der Bericht Castillos und derjenige zitierte der Gómez de Armas denselben Ursprung haben. 6. Es ist leicht moglich, daB Don José de Viera y Clavija davon Kenntnis hatte, daB es sich um einen Betrug handle, als er ihn nicht in seine Geschichte aufnahm. 7. Die Sage von Aguamuje, so wie sie im Manuskript von Gomera auftaucht, enthalt eine Reihe von Nachrichten, die nicht der leisesten Geschichtskritik standhalten, aber es mag in ihr ein wahrer Kern stecken, und zwar bei dem, was sich auf die kampflose übergabe der Insel bezieht und auf die Moglichkeit, daB dies dank der Haltung des Wahrsagers geschehen sei. 8. Es ist auch moglich, daB der Bericht über den GroBen Konig und seine Tochter, aufgenommen von Fructuoso, einem Autor, den unsere klassischen Geschichtsschreiber nicht kannten, mit der Zeit und durch den verandert, der ihn aufzeichnete in der Absicht, eine Familie herauszustreichen, der Ursprung der Sage von Aguamuje sein mag. ZusammengefaBt, befinden wir uns vor einer der Episoden aus den Ur-anfangen der Geschichte der Inseln, die einer sorgfaltigen Lauterung bedürfen. Anmerkung der I.C.-Schriftleitung: Auf eine übersetzung des Anhanges und der Zusatze wurde aus Platzmangel verzichtet. Interessenten konnen das spanischsprachige Original dieser Studie jederzeit aus der Bibliothek des Institutum Canarium entlehnen. Wir heben jedoch gleichzeitig eine interessante Parallele aus der Geistesgeschichte der spanischen Conquista Mexikos zu jener Gomeras hervor: die ,,übernatürliche Rechtfertigung" der spanischen Landnahme - in Mexiko durch die von Hernán Cortés in den ,,Cartas de Relación" behauptete Auffassung des Eroberers als wiedergekehrter Gott Quetzalcóatl belegt, in Gomera durch die Prophezeiung des Aguamuje, der die Spanier als Boten Gottes bezeichnet haben soll. Vgl. dazu den Aufsatz von H. Biedermann ,,Die prophezeite Ankunft der WeiBen" in UNIVERSUM (Wien) 1971, Heft 3, Seite 126-129. 232 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 ANMERKUNGEN: 1 Aus einer in Hermigua am 15. April 1919 von dem bereits verstorbenen Chronisten Gomeras, Don Luis Fernández, nach einem Manuskript angefertigten Kopie, das sich im Besitz seines Onkels, Don Heraclio Fernández, befand; diese Kopie schenkte jener Don Dacio V. Darias und sie wird im Aktenbündel des Archivs aufbewahrt, das diesem Geschichtsschreiber gehéirt, das den Titel tragt: ,,Sammelwerk historischer, genealogischer und adeliger Begebenheiten, Band 2" und einen Teil seines Nachlasses für die Bibliothek der Universitat La Laguna bildet. Bemerkenswert ist, da.6 er anfangs sagt, Don Juan de la Peña habe es ,,am 5ten Januaris des Jahres 1706" geschrieben, und da.6 es am Schlu.6 mit ,,La Laguna, am 5ten J anuaris 1707" datiert ist. Wir wissen nicht, ob es ein Irrtum des Manuskriptes oder des Kopisten ist. 2 Darüber geschrieben ,,Guajune" 3 Korrigiert ,,Guajune", indem das ,,g" durch ,,j" ersetzt wurde. 4 Das Heft der Adelsnachrichten der Armas, das Don Francisco Alfonso gehéirte, wird im Archiv der Pfarre Concepción in Santa Cruz de Tenerife aufbewahrt; Don José María de las Casas' Dokumente in jenen des verstorbenen Diplomaten Don Emilio Hardisson y Pizarroso. Millares Torres, Band II der História General de las Islas Canarias, Las Palmas 1893, Seiten 126-127. 5 Descripción histórica y geográfica de las Islas Canarias, von Don Pedro Augustín del Castillo, kritische Ausgabe von Miguel Santiago, Madrid, 1948-1950, Seiten 205-207. 6 Sie sind in denen Don José Hidalgo y Cigalas beglaubigt, des stellvertretenden Landvogts von Gran Canaria, ausgeführt 17 58 in Las Palmas, und werden im Archiv des Marqués de Acialcázar in genannter Hauptstadt, Aktenbündel ,,Hidalgo, II", Blatt 81 und folgende, aufbewahrt. Da es sich darum dreht - wie es sich auch tatsachlich darum handelt - die Verdienste der Nachkommen der Hidalgos nachzuweisen, unter die sich die Armas rechneten, ist nicht anzunehmen, da.6 ein Belegstück derartigen Interesses ausgelassen werden sollte. Man beschrankt sich in diesem Zusammenhang auf folgende Aussage: ,,Somit bin ich, der sogenannte Fernando de Armas, der legitime Sohn des Sebastián Mateo de Armas, des gewahlten Bürgermeisters, und der Mencía de Castro; somit war der genannte Sebastián Matheo de Armas der Sohn des Salvador Matheo de Armas und der Antonia Ximénez de Serpa; somit war der genannte Salvador Matheo Sohn des Diego Matheo und der Bernarda Truxillo de Armas, und die genannte Bernarda Truxillo war die Tochter des Ibone de Armas y Betancur, alle gebürtig von diesen Inseln." 7 Diese Adelsnachrichten wurden vor dem Oberbürgermeister von La Laguna, Dr. Juan Manuel de Oliva, abgegeben, und vor dem Notar Francisco de Betancourt Soria Pimentel, und Núñez de la Peña setzt den 24. Mai 1708 darunter. Sie befinden sich in dem Archiv, das Don Emilio Hardisson y Pizarroso gehéirte. 8 Historia de la Conquista de las siete Islas de Canarias, kritische Ausgabe mit Einführung, Anmerkungen und Indices, v.A. Cioranescu, Santa Cruz de Tenerife, 1955, Seite 111. 9 Ebendort, Seite 115. 10 Historisches Provinzarchiv von Santa Cruz de Tenerife, Band 1178, Jahr 1708, Blatt 55. Veréifentlicht durch Don Juan Núñez de la Peña ,,Conquista y antigüedades de las islas de la Gran Canaria", Madrid, 1676, Seite 70. 233 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 11 In dem Akt der Bestatigung der Gegebenheiten an Juan 111 de Armas, Stadtarchiv von La Laguna, S-1, D-111, 11. 12 Nobiliario de Canarias, Band 111, La Laguna 1959, Seite 610. 13 Abreu y Galindo, erwahntes Werk, Seite 47. 14 Alonso de Espinosa ,,Historia de Nuestra Señora de Candelaria", Santa Cruz de Tenerife 1952, Seite 119, und Abreu Galindo, Seite 322. 15 Siehe Maria Rosa Alonso ,,El Poema de Viana", Madrid 1952, Seite 601. 16 Don Alejandro Cioranescu erwahnt in einer Anmerkung zu der Ausgabe des zitierten Werkes von Abreu Galindo, Seite 323, dieses Datum und behauptet, da.13 Ibone Eroberer von Gran Canaria war, eine mogliche Tatsache, von der wir aber ebensowenig glauben, da.13 sie dokumentarisch belegt ist, denn der Erhalt zugeteilter Landereien ist noch nicht hinreichender Beweis dafür. 17 Bemerkenswert ist die verschiedene Bedeutung des Wortes ,,natural" (gebürtig) zu jener Zeit: die ,,von den Inseln Lanzarote und Fuerteventura Gebürtigen" (los naturales de las islas Lanzarote y Fuerteventura) waren nicht notwendigerweise Eingeborene, wie dies weder Fernández de Vera noch Sánchez de Morales waren, deren Abkunft wohlbekannt ist; dagegen hatte ,,gebürtig aus Gran Canaria" (natural de Gran Canaria) oder von Gomera damals die unzweideutige Bedeutung, Eingeborener der jeweiligen Insel zu sein. 18 Espinosa, erwahntes Werk, Seite 67. 19 María Rosa Alonso, erwahntes Werk, Seite 601, und E. Serra und L. de la Rosa ,,Reformación del Repartimiento de Tenerife, 1506", La Laguna, 1953, Seite 133. 20 Akte der Besitzbestatigungen von Juan Armas, wie erwahnt. 21 wie 20. 22 Nobiliario de Canarias, Band III, Seite 606. 23 Von Prof. A. Cioranescu beigesteuerte Tatsache. 24 Abreu Galindo, erwahntes Werk, Seite 47. 25 Der Akt der übertragung an Martín Cosme, Rodrigo de Vera, Diego Pestana und Rodrigo Cosme, ihr Erscheinen durch Hernando de Armas und Asensio Martín, finden sich im ,,Libro tercero de datas por testimonio", Blatt 155, Gemeindearchiv von La Laguna. Der Besitznahme widersetzte sich Agustín de León, Erbe nach seinem Vater Hernando de León, von dem er behauptet, er habe jene Landereien mehr als zwanzig Jahre besessen, und au.l3erdem anführt, Hernando de Armas hatte keine Vollmacht seiner Frau vorgelegt. 26 Antonio Rumeu de Armas ,,España en el Africa Atlántica", Seite 230. 27 Torres Campos ,,Caracter de la conquista y colonización de Canarias", Madrid 1901, Información de Cabitos, Seite 151. 28 Nobiliario de Canarias, Band 11, Seite 92. 29 Abreu Galindo, Seite 279. 30 Darias y Padrón nennt ihn in einer Anmerkung, deren Herkunft er nicht angibt, J acornar de Abarniés, Ein J acornar de Barnies erhielt Schenkungen in Anaga und lebte noch 1503. E. Serra ,,Las datas de Tenerife" (Revista de Historia Canaria, Nr. 131-132, Seite 288). - Den Zunamen Jacomar fmden wir bei einem Andrés de Jacomar, Bürger von La Palma, der am 10.8.1506 in La Laguna vor Sebastián Páez Prokuratoren-Vollmacht erteilte (Arch. Hist. Prov. de S.C. Tenerife, Reg. Nr. l, Blatt 182). - Eine Juana Martín, Witwe Andrés de Jacomars, erstellte in Valverde auf Hierro am 3.7 .1563 vor Pedro Fernández de Morales ihr Testament (Auszüge aus diesem Schriftstück im Archiv von Darias y Padrón). - Juan de la Rosa, Beatrix 234 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Guerras Enkel, ist zweifelsohne die Person dieses Namens, die 1527 vor dem Inselrat von Tenerife Zeugnis der koniglichen Briefe über die Schafung des Appellationsgerichts der Kanaren ablegte. 31 Das Testament Beatrix Guerras im Register Nr. 2 des Arch. Hist. Prov de Tenerife, Blatt 115; das von 1511, Register Nr.65, Blatt 395, und das von 1527, Register Nummer 60, desselben Archivs, Blatt 392. 32 Gemeindearchiv von La Laguna, S-1, R-11, 22. Das Abkommen des Inselrates, in dem die Kapitel für den Hof gebilligt werden, befinden sich in dem Abkommenbuch 1, Blatt 639 f. In Kapitel XXI heiBt es ,, ... und desgleichen erwies Eure Hoheit durch eine andere Urkunde Luis de Armas und Juan de Armas und Ibone Hernández und anderen Personen, die in genannter Urkunde erwahnt sind, die Gunst, da13 sie von dieser Insel frei das ganze Brot und Vieh, das sie durch ihre Arbeit und Haltung haben sollten, fortnehmen konnten .... Diese Urkunden ... scheinen uns sehr nachteilig zum Wohl und Allgemeinergehen dieser lnsel zu sein und infolgedessen gegen den Dienst Eurer Hoheit ...." ). 33 Der Akt über die Gnade für Luis de Armas im ,,Libro III de datas por testimonio", Blatt 102 f. Er beginnt mit dem Zeugnis des koniglichen Schreibens, denn darin wird das Recht vorbehalten, ihn nicht auszufolgen, sondern zwecks Kopie vorzulegen. Er ist in Valladolid datiert; ermachtigt, wie es heiBt, solche Gewasser zu fordern und zu nutzen, und am Schlu13 wird hinzugefügt ,,und ich belehne ihn mit allen Landereien, die dafür notig sein mogen." Es folgt die Akte der Vorlage im Statthalteramt; die Beschreibung der Abona-Wasser und der überschüsse von La Orotava am 9.J anner 1514. Am 30 desselben Monats erschienen vor dem Lizenziaten Cristóbal Lebrón, dem Stellvertreter des Gouverneurs, um sich bezüglich der ,,überschüsse" des Wassers von La Orotava zu widersetzen, Bartolomé Benítez, Rafael Ponte und Andrés Suárez Gallinato, Verwalter und Besitzer der Erbgüter jener Gegend. Der Akt fahrt fort mit dem Verhor, das Luis de Armas zur Verfügung stellt, und den Erklarungen Hernando de Leóns, eines Kanariers und Bürgers von Tenerife, Antón Gutiérrez Calderóns Bürgers von La Palma, Alonso Pérez Navaretes, Pedro Yanes', Viehzüchter, und Gregorio Tabordos. Die Gunst des Ratspostens für Luis de Armas wird nicht aufrechterhalten. Seine Anwesenheit bei den Ratssitzungen war von der vom 30. Dezember 1513 bis zu derjenigen vom 10. Feber 1514 fortlaufend; nach diesem Datum scheint er lediglich in der vom 30.N ovember 1514 auf. Sein Tod muBte zwischen diesem Datum und dem letzten Drittel des folgenden J ahres eingetreten sein, denn sein Bruder Juan de Armas erhielt am 17. Dezember 1515 wegen seines Hinscheidens, die konigliche Gnade über die Gewasser, in der Form, in der Luis sie erlangt gehabt hatte. 34 Juan Delgados Testament in La Laguna vor Alonso Gutiérrez, Register für 1522, Seite 638; vor Bernardino Justiniano, Register für 1532, Blatt 303, und dasjenige María Berriels vor Antón de Vallejo, Register für 1506, Blatt 84. Zu diesem Zeitpunkt gab es auf Tenerife andere Juan Delgados: einen, der Eroberer Tenerifes war und 1500 in der Berberei starb (E. Serra und L. de La Rosa: El Adelantado don Alonso de Lugo y su residencia por Lope de Sosa, La Laguna 1949, S.31 und S.96) und einem Vetter des Konigs von Adexe (L. de La Rosa: Notas sobre los reyes de Tenerife y sus familias, La Laguna, 1956). Gema.B Abreu Galindo, S.230, nahm auch der ,,faicán" von Telde den Namen Juan Delgado an. 35 Abre u Galindo. Seite 127. 36 E. Serra und L. de La Rosa ,,Acuerdos del Cabildo de Tenerife", 11, 1508-1513, S.15 235 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Wappenschild der Armas (Archivo Histórico Nacional), das an der dritten Stelle, unrichtig placiert, das Wappen der Familie Armas zeigt: eine fahnentragende Hand. 236 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 Torre del Conde, San Sebastian de la Gomera (aus "El Dia", 4. 9. 1971) 237 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 und S.234, und Adelsnachweise des Lizenziaten Baltasar Cardoso de Armas. 37 Arch. Ml. de La Laguna. S-1, D-III, 11. 38 Ebenso ,,Libro 111 de datas por testimonio", S. 161. 39 Das Testament Juans 111 de Armas, im Arch. Hist. Prov. de Tenerife, Band 12, Blatt 302 ff.; jene von Ana Sánchez ebendort, Band 218, Blatt 446 und Band 223, Blatt 332. 40 Antonio de Rumeu de Armas ,,Pirater:fu.s y ataques navales contra las Islas Canarias, Band I, S.621, und 11, S.395-397, S.518-522. S.598. 41 Alejandro Cioranescu teilt uns mit, daB er nicht glaube, Negrín konnte franzosischen Ursprungs sein, denn das lateinische Wort ,,niger" ergab das franzosische ,,noir", und ,,negre" ist modern, dem Spanischen entnommen. Die Wurzel ,,negr" kann zum italienischen ,,negro", ,,negroni", ,,negrini" oder spanischen Wortern geworden sein, von denen Negrín ein Diminutiv sein kann, gleich wie ,,Balbfu", ,,Carlfu" usw. 42 Arch. Hist. Prov. de Sante Cruz de Tenerife, Band 609, S.526. 43 Die Vormundschaft über die Kinder Juan de Armas' und Catalina de Guúnars, Register von S. Paez, 1513, Blatt 300 ff.; das Testament der Constanza Hernández, Register von G. Justiniano, 1545, Blatt 937 f.; Pedro del Obispo in Vereinigung mit einem Juan de Armas, beide aus La Gomera, Niederschrift vor S. Paez, 19. August 1506, Blatt 389. 44 Aus einer Kopie des Manuskripts der Bibliothek von Ajuda, angefertigt durch Dr.D.J. Wolfel 1939, und grol3zügigerweise dem Instituto de Estudios Canarios überlassen. 45 Juan Álvarez Delgado, ,,El Episodio de Iballa", in Anuario de Estudios Atlánticos, Madrid - Las Palmas, 1959, S.301. , RESUME Une légende de la Goméra raconte que le devin Aguamuje, qui avait prédit l'arrivée des conquérants espagnols, avait un petit-fils (appelé Guagune ou Guajune) qui, sous le nom de Juan Negrín, devint le premier "Rey de Armas" des Canaries. L'auteur commente en détail cette légende et conclut qu'un parallélisme entre le Gomérien Guagune et Juan Negrín, Rey de Armas, est a rejeter totalement. Par contre, on établit un parallele tres intéressant entre la prédiction d'Aguamuje annonc;:ant que les espagnols apporteraient le vrai dieu et l'arrivée de Cortés au Mexique ou il est apparu comme le "vrai dieu revenu" (Quetzalcóatl). 238 © Del documento, los autores. Digitalización realizada por ULPGC. Biblioteca, 2017 |
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